Sitzung: 28.05.2020 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 035/2020
Beschluss:
Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:
Die Stadt Kamen setzt die
Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die
Inanspruchnahme von
-
Angeboten zur
Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§
1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,
-
Angeboten zur
Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB
VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,
- Angeboten
gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule
und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und
Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)
im und für den Zeitraum vom 01.
bis 30. April 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum
eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Die Bürgermeisterin wies auf die aktuelle
Betreuungsproblematik hin.
Herr Heidler kritisierte das
Landesministerium, da es hier an Orientierung und Klarstellungen für Familien
fehlen würde.
Herr Stalz schloss sich den Ausführungen von
Herrn Heidler an. Er sprach sich für eine generelle Gebührenbefreiung in
Bildungseinrichtungen aus.