Sitzung: 28.05.2020 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 036/2020
Beschluss:
Der Rat beschließt die vorgelegte Neufassung der „Wahlordnung für die
Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Kamen zu wählenden Mitglieder“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Peppmeier wies auf die aktuellen
Änderungen in der Wahlordnung aufgrund eines Gesetzesentwurfs des Landes NRW
hin, der die Fristen aufgrund der Corona-Pandemie für die Parteien und
Wählergruppen neu festlegt habe.
Die
CDU-Fraktion werde der Neufassung zustimmen, so Herr Eisenhardt. Er fragte, ob die Einrichtung eines Integrationsrates
von den ausländischen Mitbürgern beantragt worden sei und verwies auf die
Gemeindeordnung.
Frau Peppmeier antwortete, dass die Bildung
eines Integrationsrates in § 7 der Hauptsatzung geregelt sei und es daher
keiner Beantragung benötige.
Herr Heidler begrüßte den Integrationsrat
als Beteiligungsgremium.
Auch Herr Grosch betonte, dass der
Integrationsrat ein wichtiges Gremium sei. Er fragte nach, ob die Bürger mit
deutscher Staatsangehörigkeit, die diese durch Einbürgerung erhalten haben,
automatisch im Wählerverzeichnis stünden.
Frau Schulze stellte klar, dass diese Bürger
die Möglichkeit der Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis nutzen sollten und verwies
auf den ausführlichen Bericht in der letzten Sitzung des Integrationsrates.