Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte Neufassung der „Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Kamen zu wählenden Mitglieder“.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Peppmeier wies auf die aktuellen Änderungen in der Wahlordnung aufgrund eines Gesetzesentwurfs des Landes NRW hin, der die Fristen aufgrund der Corona-Pandemie für die Parteien und Wählergruppen neu festlegt habe.

 

Die CDU-Fraktion werde der Neufassung zustimmen, so Herr Eisenhardt. Er fragte, ob die Einrichtung eines Integrationsrates von den ausländischen Mitbürgern beantragt worden sei und verwies auf die Gemeindeordnung.

 

Frau Peppmeier antwortete, dass die Bildung eines Integrationsrates in § 7 der Hauptsatzung geregelt sei und es daher keiner Beantragung benötige.

 

Herr Heidler begrüßte den Integrationsrat als Beteiligungsgremium.

 

Auch Herr Grosch betonte, dass der Integrationsrat ein wichtiges Gremium sei. Er fragte nach, ob die Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die diese durch Einbürgerung erhalten haben, automatisch im Wählerverzeichnis stünden.

 

Frau Schulze stellte klar, dass diese Bürger die Möglichkeit der Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis nutzen sollten und verwies auf den ausführlichen Bericht in der letzten Sitzung des Integrationsrates.