Sitzung: 27.02.2020 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 004/2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
in der derzeit gültigen Fassung
1.
die in der Anlage 10 aufgeführten
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangen Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Nachbarkommunen sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB;
2.
die in der Anlage 11 aufgeführten Abwägungsvorschläge
der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB;
3.
den Bebauungsplan Nr. 36 Ka-Me „Wohnbebauung
südlich Dorf Methler“ mit seiner Begründung gem. § 10 BauGB als Satzung. Der
Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich
bekannt zu machen und mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu
halten.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in
dem beigefügten Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1).
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Grosch bewertete die Beschlussvorlage grundsätzlich positiv. Er sprach sich dafür aus, in Zusammenarbeit mit den gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften ein bestimmter Anteil für Sozialwohnungen vorzusehen.
Herr Heidler unterstützte die Bestrebung preiswerten Wohnraum zu schaffen. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass durch das neue Wohngebiet der Wohnungsmarkt an anderer Stelle entlastet werde.
Bürgermeisterin Kappen berichtete, dass die Verwaltung bereits in Gesprächen mit mehreren Wohnungsbaugesellschaften sei. Die Anregung werde mitgenommen. Gewünscht sei die Schaffung eines Mischangebotes.