Herr Streich bezog sich auf die 3. Stufe des Lärmaktionsplanes.

Zu seiner Frage, sagte Frau Bürgermeisterin Kappen zu als Anregung mitzunehmen, in Gesprächen mit den ansässigen Logistikfirmen auf die Nutzung der Autobahnen statt der Landstraßen auf der Werver Mark hinzuweisen.

 

Zur Nachfrage von Herrn Streich bezüglich der Berücksichtigung, des in der neuen Lärmschutz­richtlinie vorgesehenen Umgangs mit Kreisverkehren, erklärte Frau Bürgermeisterin Kappen, dass erst nach erfolgter Genehmigung durch den Bundestag die Lärmschutzrichtlinie im hiesigen Lärmaktionsplan eingepflegt werden könne.