Sitzung: 17.02.2020 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Vorlage: 004/2020
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt
Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
in der derzeit gültigen Fassung
1.
die in der Anlage 10 aufgeführten
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und Träger öffentlicher
Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB;
2.
die in der Anlage 11 aufgeführten Abwägungsvorschläge
der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB;
3.
den Bebauungsplan Nr. 36 Ka-Me „Wohnbebauung
südlich Dorf Methler“ mit seiner Begründung gem. § 10 BauGB als Satzung. Der
Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich
bekannt zu machen und mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu
halten.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in
dem beigefügten Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1).
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Dr. Liedtke verwies auf
die umfangreiche Beschlussvorlage, die bereits im Vorfeld der Einladung zur
Verfügung gestellt wurde. Das Bauleitplanverfahren werde auf kommunalpolitischer
Ebene durch den Satzungsbeschluss abgeschlossen. Am Tag nach der Bekanntmachung
erhalte der Bebauungsplan seine Rechtskraft. Er bilde die Rechtsgrundlage für
die Errichtung von Wohngebäuden und die Erschließung. Zur Entwicklung von
Wohnbebauung in diesem Bereich habe es erste Überlegungen bereits 1987 im
Rahmen des Prozesses „Dorferneuerung Methler“ gegeben. Auch das 1998
beschlossene Dorferneuerungskonzept Methler habe eine entsprechende
Überplanung dieses Bereiches vorgesehen. Die Ausrichtung als
Klimaschutzsiedlung sei ausführlich im Umwelt- und Klimaschutzausschuss
vorgestellt worden. Das Bauleitplanverfahren sei sehr umfassend gewesen
(verschiedene Gutachten, Beteiligungsverfahren, Abwägungsprozesse). Die
vorliegende Beschlussempfehlung beinhalte auch die Entscheidung über die
Abwägungen der Beteiligungsprozesse.
Die Realisierung politischer Überlegungen brauche Zeit, räumte Herr Heidler ein. Nunmehr sei der richtige
Zeitraum gekommen, um dieses Neubaugebiet zu entwickeln. Entsprechende Bedarfe
an Wohnraum – insbesondere für junge Familien – seien vorhanden. Viele Familien
interessieren sich für dort ausgewiesene Baugrundstücke.
Die CDU-Fraktion habe den gesamten Planungsprozess positiv begleitet,
erklärte Herr
Diederichs-Späh. Ein Problem werde jedoch in der zu
geringen Zahl an Stellplätzen und Besucherparkplätzen gesehen. Er erkundigte
sich nach der Entwässerungsplanung, die s. E. nicht zielführend sei, da die
Ableitung der Regenrückhaltung in einen Mischwasserkanal vorgesehen sei. Dies
beinhalte auch eine zusätzliche Belastung für die Kläranlage. Zudem sei die
Verkehrssituation im Bereich Germaniastraße / Hilsingstraße /
Otto-Prein-Straße in Bezug auf die Verkehrssicherheit zu untersuchen. Seiner
Meinung nach müsse hier durch sensible Bereiche (Seniorenwohnen,
Seniorenpflege, Kindergarten, Gemeindehaus mit stark frequentiertem Parkplatz)
die Anordnung von Tempo 30 erfolgen. Darüber hinaus solle geprüft werden, ob
die Baustellenandienung über die Westicker Straße durch Einrichtung einer temporären
Baustraße erfolgen könne, um den Bereich der Germaniastraße nicht durch den
Baustellenverkehr zu belasten. Des Weiteren werde durch die Fuß- und
Radwegeanbindung zum Haferfeld ein Anstieg des Parkdrucks in der Straße „Im
Haferfeld“ erwartet. Zuletzt bat er noch um Erläuterung des Widerspruchs Nr.
13237.
Der Bürgereintrag Nr. 13237 sei dahingehend berücksichtigt worden, dass
zur Erhöhung der Abstände und Abstandsflächen eine Verschwenkung der Baufenster
im Bebauungsplan Nr. 36 Ka-Me vorgenommen worden sei, erläuterte Herr Dr. Liedtke. Er verdeutlichte dies
anhand des Planes.
Die Entwässerung sei Teil der Erschließungsplanung und befände sich
derzeit in der Abstimmung mit dem Kreis Unna, sagte Herr Dr. Liedtke. Er
empfahl Herrn Diederichs-Späh, sich bei der nächsten oder übernächsten Sitzung
des Betriebsausschusses die Entwässerungsplanung für das Bebauungsplangebiet
Nr. 36 Ka-Me erläutern zu lassen.
Zur Anbindung des Neubaugebietes an die Germaniastraße werde dieser
Abschnitt derzeit überplant und es erfolge ein partieller Umbau der
Germaniastraße in diesem Bereich, führte Herr Dr. Liedtke aus. Dies
berücksichtige auch die Querung der Germaniastraße zur KiTa und zum
Gemeindehaus. Darüber hinaus werde in diesem Bereich eine barrierefreie
Bushaltestelle errichtet. Es seien zur Flächenbereitstellung für die
Bushaltestelle positive Gespräche mit der Kirchengemeinde geführt worden.
Hinsichtlich der Erwartung von Parkdruck im Bereich der Straße „Im
Haferfeld“ entgegnete Herr Dr. Liedtke, dass er diese Problematik nicht sehe.
Es seien genügend Stellplätze im Bereich der Wohngebäude und im öffentlichen
Straßenraum vorhanden. Zudem umfasse das Neubaugebiet nur 40 Wohneinheiten;
dies sei überschaubar. Im Sinne der Nahmobilität stelle die Fuß- und
Radwegeanbindung zur Straße „Im Haferfeld“ eine wichtige Verbindung dar, auf
die nicht verzichtet werden könne, erklärte Herr Dr. Liedtke.
Weiter führte er aus, dass eine Baustellenandienung mit Anbindung an die
Westicker Straße geprüft werden könne. Hier sei der Kreis Unna als
Straßenbaulastträger zu beteiligen. Zudem stelle sich auch die Frage der
Grundstückverfügbarkeit für die Einrichtung einer temporären Baustraße. Die
Stadt Kamen sei nicht Eigentümerin dieser Flächen.
Abschließend erklärte Herr Dr. Liedtke, dass nach Satzungsbeschluss die
Ausarbeitung der Erschließungsplanung erfolgen werde. Mit einem Baubeginn könne
in der 2. Jahreshälfte 2020 gerechnet werden. Die Verwaltung (FB 23) werde alle
Interessenten anschreiben. Der Wirtschaftsausschuss werde den Verkauf der Grundstücke
begleiten. Es könne erwartet werden, dass die Nachfrage nach den
Baugrundstücken größer sei als das Angebot.
Die Bearbeitung des Bebauungsplanes sei sehr sorgfältig gewesen, sagte
Herr Schaumann. Er habe alle
Untersuchungen studiert. Er vermisse jedoch eine Aussage in den Unterlagen, ob
in dem Bereich bezahlbarer Wohnraum geschaffen werde.
Herr Dr. Liedtke antwortete,
dass derartige Festsetzungen nicht zu den Regelungen eines Bebauungsplanes
gehören würden. Der Bebauungsplan lasse jedoch in einem Teilbereich auch die
Errichtung von Mehrfamilienhäusern zu. Die Vergabe der Grundstücke sei Sache
des Wirtschaftsausschusses.
Herr Fuhrmann wies darauf
hin, dass der Umweltbericht sehr umfassend gewesen sei. Hinsichtlich des
Immissionsschutzes regte er an, die K 40 n (Südkamener Spange) in die
Betrachtung einzubeziehen. Das Gutachten zur Westicker Straße sei schon „etwas
in die Jahre gekommen“.
Bisher gebe es keine Anhaltspunkte dazu, dass durch die K 40n eine
wesentliche Zunahme der Verkehre auf der Westicker Straße zu erwarten sei,
entgegnete Herr Breuer. In
Gesprächen mit dem Kreis Unna sei erklärt worden, dass ein moderater
Verkehrszuwachs anzunehmen sei. Herr Dr.
Liedtke ergänzte, dass auch für das Seniorenwohnprojekt keine zusätzlichen
Lärmschutzmaßnahmen durch die Westicker Straße notwendig gewesen seien.
Herr Heidler schloss sich der
Meinung von Herrn Schaumann dahingehend an, dass auch er sich eine
Durchmischung der Wohnnutzung wünsche. Es sei politisches Ziel auch der
SPD-Fraktion bezahlbaren Wohnraum vorzuhalten.
In Bezug auf das Abwägungsverfahren stellte Herr Standop eine umfassende Bearbeitung fest. Es sehe zum einen jedoch
das Parkangebot im Wohngebiet als zu gering an. In diesem Zusammenhang
erkundigte er sich, ob bei den Mehrfamilienhäusern auch die Errichtung einer
Tiefgarage ermöglicht werde. Im Zuge der Festsetzungen seien in einigen
Bereichen Spitzdächer und in anderen Bereichen Flachdächer vorgeschrieben. Auch
die Farbgebung sei festgesetzt. Er fragte nach, ob dies aus ästhetischen
Gründen so festgelegt worden sei.
Die Errichtung von Tiefgaragen sei grundsätzlich möglich, erklärte Herr Dr. Liedtke.
Zur Anfrage von Herrn Standop führte Herr Breuer aus, dass eine Voraussetzung für die Anerkennung des
Baugebietes als Klimaschutzsiedlung u. a. die Forderung nach einem
einheitlichen städtebaulichen Konzeptes gewesen sei. Die Vorgabe
städtebaulicher Ziele sei für den Fördergeber von besonderer Bedeutung gewesen.
So lasse sich auch die Zonierung von Bereichen mit Sattel- bzw. Fachdächern
erklären.
In der südlichen Baureihe seien Flachdächer mit einer max. Höhe von 6,50
m festgesetzt, ergänzte Herr Dr. Liedtke.
Dies ging auf eine Forderung der Politik zurück, da der Blick auf die
Margaretenkirche möglichst erhalten bleiben sollte. Die Problematik
hinsichtlich der Parkplatzanzahl sehe er nicht. Das Baugebiet habe eine gute
Busanbindung und gute Erreichbarkeit des Bahnhofes. Im Sinne der Förderung der
Nahmobilität sei eine Anbindung an das Radwegenetz eingeplant. Es sei im Sinne
einer Klimaschutzsiedlung auch die Zahl an Autos in dem Wohngebiet zu
reduzieren und die Nahmobilität zu fördern.