Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung

 

1.    die in der Anlage 10 aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB;

 

2.    die in der Anlage 11 aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB;

 

3.    den Bebauungsplan Nr. 36 Ka-Me „Wohnbebauung südlich Dorf Methler“ mit seiner Begründung gem. § 10 BauGB als Satzung. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen und mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem beigefügten Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1).

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Dr. Liedtke verwies auf die umfangreiche Beschlussvorlage, die bereits im Vorfeld der Einladung zur Verfügung gestellt wurde. Das Bauleitplanverfahren werde auf kommunal­poli­tischer Ebene durch den Satzungsbeschluss abgeschlossen. Am Tag nach der Bekanntmachung erhalte der Bebauungsplan seine Rechtskraft. Er bilde die Rechtsgrundlage für die Errichtung von Wohngebäuden und die Erschließung. Zur Entwicklung von Wohnbebauung in diesem Bereich habe es erste Überlegungen bereits 1987 im Rahmen des Prozesses „Dorferneuerung Methler“ gegeben. Auch das 1998 beschlossene Dorferneuerungskonzept Methler habe eine entsprechen­de Überplanung dieses Bereiches vorgesehen. Die Ausrichtung als Klimaschutzsiedlung sei ausführlich im Umwelt- und Klimaschutzausschuss vorgestellt worden. Das Bauleitplanverfahren sei sehr umfassend gewesen (verschiedene Gutachten, Beteiligungsverfahren, Abwägungs­prozesse). Die vorliegende Beschlussempfehlung beinhalte auch die Entscheidung über die Abwägungen der Beteiligungsprozesse.

 

Die Realisierung politischer Überlegungen brauche Zeit, räumte Herr Heidler ein. Nunmehr sei der richtige Zeitraum gekommen, um dieses Neubaugebiet zu entwickeln. Entsprechende Bedarfe an Wohnraum – insbesondere für junge Familien – seien vorhanden. Viele Familien interessieren sich für dort ausgewiesene Baugrundstücke.

 

Die CDU-Fraktion habe den gesamten Planungsprozess positiv begleitet, erklärte Herr

Diederichs-Späh. Ein Problem werde jedoch in der zu geringen Zahl an Stellplätzen und Be­sucherparkplätzen gesehen. Er erkundigte sich nach der Entwässerungsplanung, die s. E. nicht zielführend sei, da die Ableitung der Regenrückhaltung in einen Mischwasserkanal vorgesehen sei. Dies beinhalte auch eine zusätzliche Belastung für die Kläranlage. Zudem sei die Verkehrs­situation im Bereich Germaniastraße / Hilsingstraße / Otto-Prein-Straße in Bezug auf die Verkehrssicherheit zu untersuchen. Seiner Meinung nach müsse hier durch sensible Bereiche (Seniorenwohnen, Seniorenpflege, Kindergarten, Gemeindehaus mit stark frequentiertem Parkplatz) die Anordnung von Tempo 30 erfolgen. Darüber hinaus solle geprüft werden, ob die Baustellenandienung über die Westicker Straße durch Einrichtung einer temporären Baustraße erfolgen könne, um den Bereich der Germaniastraße nicht durch den Baustellenverkehr zu belasten. Des Weiteren werde durch die Fuß- und Radwegeanbindung zum Haferfeld ein Anstieg des Parkdrucks in der Straße „Im Haferfeld“ erwartet. Zuletzt bat er noch um Erläuterung des Widerspruchs Nr. 13237.

 

Der Bürgereintrag Nr. 13237 sei dahingehend berücksichtigt worden, dass zur Erhöhung der Abstände und Abstandsflächen eine Verschwenkung der Baufenster im Bebauungsplan Nr. 36 Ka-Me vorgenommen worden sei, erläuterte Herr Dr. Liedtke. Er verdeutlichte dies anhand des Planes.

Die Entwässerung sei Teil der Erschließungsplanung und befände sich derzeit in der Abstimmung mit dem Kreis Unna, sagte Herr Dr. Liedtke. Er empfahl Herrn Diederichs-Späh, sich bei der nächsten oder übernächsten Sitzung des Betriebsausschusses die Entwässerungsplanung für das Bebauungsplangebiet Nr. 36 Ka-Me erläutern zu lassen.

Zur Anbindung des Neubaugebietes an die Germaniastraße werde dieser Abschnitt derzeit überplant und es erfolge ein partieller Umbau der Germaniastraße in diesem Bereich, führte Herr Dr. Liedtke aus. Dies berücksichtige auch die Querung der Germaniastraße zur KiTa und zum Gemeindehaus. Darüber hinaus werde in diesem Bereich eine barrierefreie Bushaltestelle errichtet. Es seien zur Flächenbereitstellung für die Bushaltestelle positive Gespräche mit der Kirchengemeinde geführt worden.

Hinsichtlich der Erwartung von Parkdruck im Bereich der Straße „Im Haferfeld“ entgegnete Herr Dr. Liedtke, dass er diese Problematik nicht sehe. Es seien genügend Stellplätze im Bereich der Wohngebäude und im öffentlichen Straßenraum vorhanden. Zudem umfasse das Neubaugebiet nur 40 Wohneinheiten; dies sei überschaubar. Im Sinne der Nahmobilität stelle die Fuß- und Radwegeanbindung zur Straße „Im Haferfeld“ eine wichtige Verbindung dar, auf die nicht verzichtet werden könne, erklärte Herr Dr. Liedtke.

Weiter führte er aus, dass eine Baustellenandienung mit Anbindung an die Westicker Straße geprüft werden könne. Hier sei der Kreis Unna als Straßenbaulastträger zu beteiligen. Zudem stelle sich auch die Frage der Grundstückverfügbarkeit für die Einrichtung einer temporären Baustraße. Die Stadt Kamen sei nicht Eigentümerin dieser Flächen.

 

Abschließend erklärte Herr Dr. Liedtke, dass nach Satzungsbeschluss die Ausarbeitung der Erschließungsplanung erfolgen werde. Mit einem Baubeginn könne in der 2. Jahreshälfte 2020 gerechnet werden. Die Verwaltung (FB 23) werde alle Interessenten anschreiben. Der Wirtschaftsausschuss werde den Verkauf der Grundstücke begleiten. Es könne erwartet werden, dass die Nachfrage nach den Baugrundstücken größer sei als das Angebot.

 

Die Bearbeitung des Bebauungsplanes sei sehr sorgfältig gewesen, sagte Herr Schaumann. Er habe alle Untersuchungen studiert. Er vermisse jedoch eine Aussage in den Unterlagen, ob in dem Bereich bezahlbarer Wohnraum geschaffen werde.

 

Herr Dr. Liedtke antwortete, dass derartige Festsetzungen nicht zu den Regelungen eines Bebauungsplanes gehören würden. Der Bebauungsplan lasse jedoch in einem Teilbereich auch die Errichtung von Mehrfamilienhäusern zu. Die Vergabe der Grundstücke sei Sache des Wirtschaftsausschusses.

 

Herr Fuhrmann wies darauf hin, dass der Umweltbericht sehr umfassend gewesen sei. Hinsichtlich des Immissionsschutzes regte er an, die K 40 n (Südkamener Spange) in die Betrachtung einzubeziehen. Das Gutachten zur Westicker Straße sei schon „etwas in die Jahre gekommen“.

 

Bisher gebe es keine Anhaltspunkte dazu, dass durch die K 40n eine wesentliche Zunahme der Verkehre auf der Westicker Straße zu erwarten sei, entgegnete Herr Breuer. In Gesprächen mit dem Kreis Unna sei erklärt worden, dass ein moderater Verkehrszuwachs anzunehmen sei. Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass auch für das Seniorenwohnprojekt keine zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen durch die Westicker Straße notwendig gewesen seien.

 

Herr Heidler schloss sich der Meinung von Herrn Schaumann dahingehend an, dass auch er sich eine Durchmischung der Wohnnutzung wünsche. Es sei politisches Ziel auch der SPD-Fraktion bezahlbaren Wohnraum vorzuhalten.

 

In Bezug auf das Abwägungsverfahren stellte Herr Standop eine umfassende Bearbeitung fest. Es sehe zum einen jedoch das Parkangebot im Wohngebiet als zu gering an. In diesem Zusammenhang erkundigte er sich, ob bei den Mehrfamilienhäusern auch die Errichtung einer Tiefgarage ermöglicht werde. Im Zuge der Festsetzungen seien in einigen Bereichen Spitzdächer und in anderen Bereichen Flachdächer vorgeschrieben. Auch die Farbgebung sei festgesetzt. Er fragte nach, ob dies aus ästhetischen Gründen so festgelegt worden sei.

 

Die Errichtung von Tiefgaragen sei grundsätzlich möglich, erklärte Herr Dr. Liedtke.

 

Zur Anfrage von Herrn Standop führte Herr Breuer aus, dass eine Voraussetzung für die Anerkennung des Baugebietes als Klimaschutzsiedlung u. a. die Forderung nach einem einheitlichen städtebaulichen Konzeptes gewesen sei. Die Vorgabe städtebaulicher Ziele sei für den Fördergeber von besonderer Bedeutung gewesen. So lasse sich auch die Zonierung von Bereichen mit Sattel- bzw. Fachdächern erklären.

In der südlichen Baureihe seien Flachdächer mit einer max. Höhe von 6,50 m festgesetzt, ergänzte Herr Dr. Liedtke. Dies ging auf eine Forderung der Politik zurück, da der Blick auf die Margaretenkirche möglichst erhalten bleiben sollte. Die Problematik hinsichtlich der Parkplatzanzahl sehe er nicht. Das Baugebiet habe eine gute Busanbindung und gute Erreichbarkeit des Bahnhofes. Im Sinne der Förderung der Nahmobilität sei eine Anbindung an das Radwegenetz eingeplant. Es sei im Sinne einer Klimaschutzsiedlung auch die Zahl an Autos in dem Wohngebiet zu reduzieren und die Nahmobilität zu fördern.