Sitzung: 17.02.2020 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
9.1 Mitteilungen der
Verwaltung
9.1.1 Überquerung der Lünener
Straße auf der Höhe Weddinghofer Straße/Gertrud-Bäumer-Straße
Frau Schulze informierte darüber, dass durch den Landesbetrieb die
Querungshilfe umgestaltet worden sei. Die Verwaltung habe verschiedene
Möglichkeiten geprüft. Die Anlegung eines Zebrastreifens sei rechtlich nicht
zulässig. Aufgrund des Straßenquerschnitts sei eine Verbreiterung der
Querungshilfe nur mit erheblichem finanziellem Aufwand möglich.
9.1.2 Kirchstraße 10
Frau Schulze verwies auf die
Presseberichterstattung. In enger Abstimmung mit dem LWL habe die Verwaltung
entschieden, kein Berufungsverfahren einzureichen. Ernstliche Zweifel an der
Richtigkeit des Urteils hätten sich nicht ergeben. Das Gericht habe die
wirtschaftliche Zumutbarkeit geprüft. Die Abrissgenehmigung müsse durch die
Verwaltung erteilt werden. Vor dem Abriss werde die Untere Denkmalbehörde
jedoch noch eine Bestandsaufnahme einfordern.
9.2 Anfragen
9.2.1 Asphaltierung von
Radwegen
Herr Aschhoff bat um Prüfung,
ob Radwege mit wassergebundenen Decken asphaltiert werden können.
Auf Landesebene habe ein Umdenken stattgefunden, erklärte Herr Dr. Liedtke. Es würden vielleicht auch
Fördermittel für die Sanierung und den Umbau von Radwegen zur Verfügung
gestellt. Dies beinhalte die Möglichkeit der Asphaltierung. Für das Jahr 2021
beabsichtige die Verwaltung entsprechende Förderanträge einzureichen. Die
Verwaltung werde ein entsprechendes Programm mit Priorisierung erarbeiten.
Ausgeschlossen seien jedoch Abschnitte des Klöcknerbahnweges, die zukünftig als
RS 1 ausgebaut werden sollen und dann in der Baulast des Landes liegen.
9.2.2 Kirchstraße 10
Herr Stoltefuß bat die
Verwaltung um einen Verfahrensüberblick.
Diesen habe Frau Schulze gerade gegeben, entgegnete Herr Dr. Liedtke.
Aus Sicht der Ortsheimatpfleger sei das Gebäude nicht baufällig und
werde als erhaltenswert eingestuft, erklärte Herr Stoltefuß. Zudem wies er darauf hin, dass ein Abbruch nur erfolgen dürfe,
wenn eine Löschung aus der Denkmalliste erfolgt sei.
Herr Dr. Liedtke erklärte,
dass die Stadt Kamen verurteilt worden sei, eine Abbruchgenehmigung für das
Gebäude zu erteilen.
9.2.3 Vorschriften zur
Anlegung von Zebrastreifen
Auf Nachfrage von Frau Dörlemann teilte
Herr Breuer mit, dass Grundlage für
die Anlegung von Zebrastreifen § 26 StVO in Verbindung mit den Richtlinien für
die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sei. Darin sei z. B. die
Einhaltung von Sichtdreiecken vorgeschrieben.
(Link: http://bernd.sluka.de/Recht/rfgue/rfgue.html)
9.2.4 Beschädigte Bankette im
Bereich der Weddinghofer Straße
Frau Schaumann erkundigte sich im Auftrag ihrer Fraktion nach dem
Sachstand zur Wiederherstellung der nördlichen Bankette der Weddinghofer
Straße von der Lüner Höhe bis Töddinghauser Straße. Durch die Umleitungsstrecke
Sperrung Stormstraße sei die Bankette insbesondere von den Bussen der VKU
überfahren worden. Die VKU und der Bereich Straßen der Stadt Kamen seien
informiert worden.
Herr Dr. Liedtke sagte eine
Rückmeldung mit der Niederschrift zu.
Rückmeldung der Verwaltung:
In Zuge des Rückbaus der Umleitungsstrecke für
den ÖPNV wurde zwischenzeitlich das nördliche Bankett in den ursprünglichen
Zustand versetzt.
9.2.5 Schadensbild Nordenmauer
(Bereich Severinshaus)
Herr Helmken erkundigte sich nach dem Sachstand.
Notwendige Reparaturen würden durch die Stadt Kamen vorgenommen,
erklärte Herr Dr. Liedtke. Die
rechtssichere Klärung der Verantwortlichkeit für die Schäden sei noch in der
Bearbeitung. Hierzu gebe es noch keinen neuen Sachstand.
9.2.6 Erneuerte Querungshilfe
Lünener Straße
Herr Helmken berichtete, dass
die erneuerte Querungshilfe Lünener Straße zwar jetzt besser sichtbar sei, aber
s. E. hätte die Querung breiter errichtet werden können, wenn die Ausführung
mit geraden Kanten statt abgeschrägten Kanten erfolgt sei.
Hinsichtlich der Bauausführung verwies Frau Schulze an Straßen.NRW.
9.2.7 Parkhaus am Bahnhof,
Türen auf Ebene 0
Herr Fuhrmann informierte darüber, dass die Klinken der Tür im Parkhaus
auf Ebene 0 abgängig seien.
Rückmeldung der Verwaltung:
Aufgrund einer Beschädigung der Glastür
wurden die Türklinken bewusst abgebaut, um die Öffnung/Schließung der
beschädigten Tür zu vermeiden. Nach Instandsetzung (Austausch der Glasscheibe) wurden
die Türklinken wieder eingebaut.
9.2.8 Parksituation
Gutenbergstraße (Bereich Wendehammer – links neben den Zufahrtsgittern zu den
Sportplätzen)
In dem o.g. Bereich sei immer wieder zu beobachten, dass dort
widerrechtlich Fahrzeuge parken würden, sagte Herr Fuhrmann. Dies stelle eine Unfallgefahr insbesondere für Radfahrer
dar. Er regte an, durch Sperrmaterial (z. B. Steine) die Fläche zu blockieren.
Die Parkproblematik in dem Bereich sei bekannt, sagte Herr Dr. Liedtke. Der Vorschlag werde
geprüft.
9.2.9 Bauvorhaben P 3 -
Zollpost
Auf Nachfrage von Herrn Wilhelm erklärte
Herr Dr. Liedtke, dass ein Bauantrag
von P3 vorgelegen habe und genehmigt worden sei. Die entsprechende Information
sei auch im Planungs- und Straßenverkehrsausschuss am 08.04.2019 gegeben
worden. Allerdings sei die Nutzung des Gebäudes noch nicht Inhalt der
Baugenehmigung. Hierzu werde noch eine gesonderte Antragstellung erwartet.
9.2.10 Bearbeitungszeiten bei
der Erteilung von Verkehrsrechtlichen Anordnungen durch die Stadt Kamen
Herr Wilhelm teilte mit, dass
auf der Internetseite der GSW bezüglich der Erstellung von Hausanschlüssen
folgender Hinweis gegeben werde:
„Für die Erstellung Ihres Hausanschlusses sind behördliche Genehmigungen
zur Einrichtung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum nötig. Wir
weisen darauf hin, dass insbesondere auf Behördenseite hier momentan mit
Wartezeiten von 4 bis 6 Wochen zu rechnen ist. Bitte planen Sie also
ausreichend Zeit ein, wenn Sie einen Terminwunsch zur Erstellung haben.“
Frau Schulze bestätigte, dass
aufgrund der Intensität der Antragslage i. d. R. derzeit mit einer
Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen zu rechnen sei.
9.2.11 Ausweisung der
Ängelholmer Straße als Fahrradstraße
Als Vertreter des ADFC bat Herr Kissing
um Prüfung, ob die Ängelholmer Straße im Bereich südlich des Ostrings in
eine Fahrradstraße umgewidmet werden könne.
Die Verwaltung sagte eine Prüfung zu.
9.2.12 Denkmalbereichssatzung
/ Gestaltungssatzung für die Kamener Innenstadt
Herr Stoltefuß erinnerte an
die Vorschläge der Ortsheimatpfleger zur Gestaltung der historischen Kamener
Innenstadt. Zielführende Instrumente seien da die Entwicklung einer
Denkmalbereichssatzung und/oder einer Gestaltungssatzung für den historischen
Ortskern. Seitens des LWL (Bereich Denkmalpflege) habe er die Information
erhalten, dass mit der Stadt Kamen zu dieser Thematik Vorgespräche geführt worden
seien. Er gehe davon aus, dass dieses Thema in den nächsten Monaten oder sogar
Jahren beschäftigen werde. In den – auch den Fraktionen übergebenen Unterlagen
– werde zunächst angeregt, eine Bestandsaufnahme durch ein externes Büro durch
die Stadt beauftragen zu lassen.
Gespräche seien dazu mit dem LWL geführt worden, sagte Herr Dr. Liedtke. Auch die Fraktionen seien
angesprochen werden. Bisher habe der LWL mitgeteilt, dass er zunächst selbst in
die Analyse einsteigen wolle. Er sagte zu, noch in einer Sitzung vor der
Sommerpause dazu einen Sachstandsbericht zu geben.
Herr Stoltefuß ergänzte, dass
auch die Eigentümer und Geschäftsleute mit einbezogen werden sollten.
Herr Dr. Liedtke erwiderte,
dass auch seitens der Verwaltung eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung
angestrebt werde.
Herr Lipinski teilte mit,
dass in Abstimmung mit ihm, als Vorsitzender des Planungs- und
Straßenverkehrsausschusses, durch den ADFC ein Flyer mit
Veranstaltungshinweisen an die Ausschussmitglieder verteilt worden sei.