Ausschussvorsitzende Kappen erläutert, dass es infolge des Urteils des Verfassungsgerichts­hofes NRW vom 20.12.2019 erneut erforderlich sei, die Wahlbezirkseinteilung zur Kommunalwahl 2020 beschließen zu lassen. Ursächlich hierfür sei die Feststellung des Verfassungsgerichts­hofes, wonach die bisherige Abweichungsobergrenze in den Wahlbezirken von 25 %  - nach oben und nach unten – nicht verfassungskonform sei. Als neue, verfassungskonforme Abweichung wurden nunmehr 15 % benannt. Danach ergebe sich das Erfordernis, die Wahlbezirke 7 (- 21 %) und 17 (+ 23 %) neu zu ordnen. Dies sei in der aktuell vorgelegten Form geschehen, so dass sich nunmehr verfassungskonforme Abweichungen ergeben.

Konkret werden dem Wahlbezirk 7 – aus dem Wahlbezirk 9 – die „Bahnhofstraße 16a – 27“, der „Gerberweg“ und der „Stiller Weg“ zugeordnet. Aus dem Wahlbezirk 17 werden die Straßen „An Schelkmanns Hof“ und „Meckeweg“ dem Wahlbezirk 18 zugeordnet.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schaumann führt Beigeordnete Peppmeier aus, dass die Wählerinnen und Wähler durch eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit auf Veränderungen im Bereich der Wahllokale frühzeitig hingewiesen werden.

 

Auf Hinweis von AM Langner, wonach der Wahlbezirkseinteilung aus Dezember 2019 auch alle Straßen detailliert zu entnehmen waren, wird verwaltungsseitig zugesagt, die aktuell vorgelegte Übersicht entsprechend anzupassen und im Ratsinformationssystem bereitzustellen.  

 

Ausschussmitglied Kemna lobt die vorgelegte Verwaltungsvorlage. Der Sachverhalt sei aus­führ­lich dargestellt und gut erläutert.