Beschluss:

 

Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Ortsdurch­fahrten der Werver Mark und der Lünener Straße die Aufnahme eines Nachtfahrverbotes für Lkw in den Lärmaktionsplan der Stadt Kamen, 3. Runde zu prüfen.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen


Herr Kasperidus begründete den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion. Die Verkehrsbelastung der Lünener Straße und der Werver Mark sei hinreichend bekannt. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger stelle die Aufnahme eines Lkw-Nachtfahrverbotes für die beiden Landesstraßen in den Lärmaktionsplan eine geeignete und zielorientierte Maßnahme dar.

 

Frau Schaumann fragte, ob man bereits Auswirkungen wie zum Beispiel Ausweichrouten ab­sehen könne und bat ausdrücklich, dies zu berücksichtigen.

 

Dazu führte Herr Dr. Liedtke aus, dass dieser Antrag zunächst als Prüfauftrag zu werten sei. Zunächst sei diese Forderung durch den Gutachter, der den Lärmaktionsplan aufstelle, zu prüfen.

 

Herr Aschoff merkte an, dass es außerhalb dieser Bereiche keine nahegelegenen Ruheplätze für Fernfahrer gäbe.

 

Herr Diederichs-Späh erklärte für die CDU-Fraktion, dass es dieses Antra­ges eigentlich nicht bedürfe, da die Nachtfahrverbote auf der Werver Mark und auch auf der Lünener Straße bereits im Lärmaktionsplan 2. Runde aus 2015 als Maßnahme aufgeführt seien. Bezüglich der Werver Mark sei aller­dings nur der Bereich zwischen den beiden Kreisverkehren angesprochen. Die Verwaltung bestätigte diese Ausführung, wies aber darauf hin, dass beide Nachtfahrverbote mit einem LKW-Lenkungssystem verknüpft seien. Da dies aber nicht existiere, wären auch in der Umsetzung des Lärmakti­onsplanes 2. Runde beide Bestrebungen zur Einführung von Nachtfahrver­boten nicht weiter verfolgt worden.

 

19:05 Uhr: Frau Schulze verlässt die Sitzung.

 

 

Insgesamt werde das Ziel des Antrages unterstützt, erklärte Herr Standop. Der Prüfauftrag sei der richtige Weg, auch um Detailfragen der Ausgestaltung zu klären.

 

Herr Helmken fragte, ob ein Nachtfahrverbot auch für den Elektroschwerlastverkehr gelten würde.

 

Herr Wilhelm fragte, ob das Fahrverbot nur für bestimmte Gewichtsklassen gelten würde.

 

Herr Aschoff antwortete, dass diese Fragestellungen durch die Prüfung des Gutachters abge­deckt würden.

 

Herr Diederichs-Späh erkundigte sich nach dem Lkw-Lenkungskonzeptes sowie der Definition von Vorrangrouten für Lkw.

 

Herr Breuer erklärte, dass die Festlegung von Vorrangrouten im Rahmen der Lkw-Navigation erfolgt sei. Die Zuständigkeit für die Lkw-Navigation liege nunmehr nicht mehr beim RVR sondern beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg. Die Vorrangrouten seien wie besprochen übernommen wor­den.

 

Herr Dr. Liedtke schlug vor, den Antrag in den Lärmaktionsplan einzubringen und dem Gutachter einen entsprechenden Prüfauftrag zu erteilen. Das Prüfergebnis werde den Ausschuss im wei­teren Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes 3. Runde erreichen.

 

In diesem Zusammenhang wies Herr Wilhelm darauf hin, dass es im Landtag ebenfalls eine Anfrage zur Verkehrsbelastung der „Werver Mark“ gegeben habe. Zu betrachten seien die Verkehrsströme zwischen Bönen und Unna in Gänze.

 

Herr Diederichs-Späh erklärte, dass seine Fraktion dem von Herrn Dr. Liedtke vorgeschlagenen Beschlussvorschlag zustimmen würde. Der Anwohnerschutz stünde im Vordergrund. Die Um­setzung von Forderungen des LAP sei oft ein längerer Prozess. In diesem Zusammenhang erkundigte er sich, wann der Entwurf des Lärmaktionsplanes (3.Runde) vorliegen werde.

 

Herr Dr. Liedtke antwortete, dass zunächst die Bürgerbeteiligung folge und der Entwurf im ersten Halbjahr 2020 erarbeitet werden soll. Er formulierte den Antrag in einen Prüfungsauftrag im Rahmen des Lärmaktionsplanes um. Gegen die neue Formulierung gab es keine Einwände.