Sitzung: 28.11.2019 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Beschluss:
Der Planungs- und
Straßenverkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Ortsdurchfahrten
der Werver Mark und der Lünener Straße die Aufnahme eines Nachtfahrverbotes für
Lkw in den Lärmaktionsplan der Stadt Kamen, 3. Runde zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen
Herr Kasperidus begründete
den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion. Die Verkehrsbelastung der Lünener
Straße und der Werver Mark sei hinreichend bekannt. Im Interesse der
Bürgerinnen und Bürger stelle die Aufnahme eines Lkw-Nachtfahrverbotes für die
beiden Landesstraßen in den Lärmaktionsplan eine geeignete und zielorientierte
Maßnahme dar.
Frau Schaumann fragte, ob man
bereits Auswirkungen wie zum Beispiel Ausweichrouten absehen könne und bat
ausdrücklich, dies zu berücksichtigen.
Dazu führte Herr Dr. Liedtke
aus, dass dieser Antrag zunächst als Prüfauftrag zu werten sei. Zunächst sei
diese Forderung durch den Gutachter, der den Lärmaktionsplan aufstelle, zu
prüfen.
Herr Aschoff merkte an, dass
es außerhalb dieser Bereiche keine nahegelegenen Ruheplätze für Fernfahrer
gäbe.
Herr Diederichs-Späh erklärte
für die CDU-Fraktion, dass es dieses Antrages eigentlich nicht bedürfe, da die
Nachtfahrverbote auf der Werver Mark und auch auf der Lünener Straße bereits im
Lärmaktionsplan 2. Runde aus 2015 als Maßnahme aufgeführt seien. Bezüglich der
Werver Mark sei allerdings nur der Bereich zwischen den beiden Kreisverkehren
angesprochen. Die Verwaltung bestätigte diese Ausführung, wies aber darauf hin,
dass beide Nachtfahrverbote mit einem LKW-Lenkungssystem verknüpft seien. Da
dies aber nicht existiere, wären auch in der Umsetzung des Lärmaktionsplanes
2. Runde beide Bestrebungen zur Einführung von Nachtfahrverboten nicht weiter
verfolgt worden.
19:05 Uhr: Frau Schulze verlässt die
Sitzung.
Insgesamt werde das Ziel des Antrages unterstützt, erklärte Herr Standop. Der Prüfauftrag sei der
richtige Weg, auch um Detailfragen der Ausgestaltung zu klären.
Herr Helmken fragte, ob ein
Nachtfahrverbot auch für den Elektroschwerlastverkehr gelten würde.
Herr Wilhelm fragte, ob das
Fahrverbot nur für bestimmte Gewichtsklassen gelten würde.
Herr Aschoff antwortete, dass
diese Fragestellungen durch die Prüfung des Gutachters abgedeckt würden.
Herr Diederichs-Späh
erkundigte sich nach dem Lkw-Lenkungskonzeptes sowie der Definition von
Vorrangrouten für Lkw.
Herr Breuer erklärte, dass
die Festlegung von Vorrangrouten im Rahmen der Lkw-Navigation erfolgt sei. Die
Zuständigkeit für die Lkw-Navigation liege nunmehr nicht mehr beim RVR sondern
beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg. Die Vorrangrouten seien wie besprochen
übernommen worden.
Herr Dr. Liedtke schlug vor,
den Antrag in den Lärmaktionsplan einzubringen und dem Gutachter einen
entsprechenden Prüfauftrag zu erteilen. Das Prüfergebnis werde den Ausschuss im
weiteren Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes 3. Runde erreichen.
In diesem Zusammenhang wies Herr Wilhelm
darauf hin, dass es im Landtag ebenfalls eine Anfrage zur Verkehrsbelastung der
„Werver Mark“ gegeben habe. Zu betrachten seien die Verkehrsströme zwischen
Bönen und Unna in Gänze.
Herr Diederichs-Späh
erklärte, dass seine Fraktion dem von Herrn Dr. Liedtke vorgeschlagenen
Beschlussvorschlag zustimmen würde. Der Anwohnerschutz stünde im Vordergrund.
Die Umsetzung von Forderungen des LAP sei oft ein längerer Prozess. In diesem
Zusammenhang erkundigte er sich, wann der Entwurf des Lärmaktionsplanes (3.Runde)
vorliegen werde.
Herr Dr. Liedtke antwortete,
dass zunächst die Bürgerbeteiligung folge und der Entwurf im ersten Halbjahr
2020 erarbeitet werden soll. Er formulierte den Antrag in einen Prüfungsauftrag
im Rahmen des Lärmaktionsplanes um. Gegen die neue Formulierung gab es keine
Einwände.