Beschlussempfehlung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für zukünftige Bebauungspläne Festsetzungen bzw. Regelun­gen zu prüfen, die möglichst verhindern, dass Garten- und Vorgartenflächen überwiegend mit Schotter oder Kies bedeckt werden sowie eine Versiegelung der Grundstücksflächen möglichst beschränkt wird.

 


Abstimmungsergebnis: Bei einer Enthaltung einstimmig angenommen


Eingangs erklärte Herr Lipinski, dass sich zur vorlaufenden Beratung im Umwelt- und Klima­schutz­ausschuss keine grundsätzliche Änderung des Sachverhaltes ergeben habe.

 

Für die Verwaltung teilte Herr Dr. Liedtke mit, dass ergänzend zu der Information im Umwelt- und Klimaschutzausschuss die Verwaltung zwischenzeitlich Handlungsempfehlungen und einen Flyer-Entwurf vom Städte- und Gemeindebund zum Umgang mit Schotter- und Kiesgärten erhal­ten habe. Er stellte den Flyer vor (Darstellung ist in der Präsentation vorhanden – Seite 18 u. 19). Die Verwaltung werde den Druck der Flyer zeitnah beauftragen. Zudem sollen die Handlungs­empfeh­lungen ausgewertet werden und das Ergebnis der Auswertung in die Fachausschüsse eingebracht werden.

 

Frau Dörlemann sagte, dass der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung zu schwach gewesen sei, der Flyer jedoch eine gute Lösung darstellen würde.

 

Herr Wilhelm merkte an, dass eventuell die Empfehlung des Buchsbaums aus dem Flyer entfernt werden sollte, da es in der Region starke Probleme mit dem Buchsbaumzünsler gab.

 

Herr Aschoff betonte die Dringlichkeit der Stärkung des Bewusstseins der Bürger.

 

Herr Schaumann fragte, in welcher Auflagenstärke die Verwaltung den Flyer publizieren möchte.

 

Herr Dr. Liedtke antwortete, dass zunächst eine Auflagenstärke von 1.500 Stück beabsichtigt sei.

 

Im Zusammenhang mit der Gartengestaltung informierte Herr Heidenreich über die bundesweite Auslobung im Rahmen des Wettbewerbs „Naturgärten“. In diesem Sinne könne ggf. ein Wettbewerb angestoßen werden.

 

Herr Kasperidus begrüßte den Vorschlag der Verwaltung, die Beratung zu verstärken und zunächst die Handlungsempfehlungen auszuwerten. Rechtssicherheit beim Verwaltungshandeln sei notwendig.