Sitzung: 28.11.2019 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Vorlage: 113/2019
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung wird beauftragt, für zukünftige Bebauungspläne Festsetzungen bzw. Regelungen zu prüfen, die möglichst verhindern, dass Garten- und Vorgartenflächen überwiegend mit Schotter oder Kies bedeckt werden sowie eine Versiegelung der Grundstücksflächen möglichst beschränkt wird.
Abstimmungsergebnis: Bei einer Enthaltung einstimmig angenommen
Eingangs erklärte
Herr Lipinski, dass sich zur
vorlaufenden Beratung im Umwelt- und Klimaschutzausschuss keine
grundsätzliche Änderung des Sachverhaltes ergeben habe.
Für die Verwaltung
teilte Herr Dr. Liedtke mit, dass
ergänzend zu der Information im Umwelt- und Klimaschutzausschuss die Verwaltung
zwischenzeitlich Handlungsempfehlungen und einen Flyer-Entwurf vom Städte- und
Gemeindebund zum Umgang mit Schotter- und Kiesgärten erhalten habe. Er stellte
den Flyer vor (Darstellung ist in der Präsentation vorhanden – Seite 18 u. 19).
Die Verwaltung werde den Druck der Flyer zeitnah beauftragen. Zudem sollen die
Handlungsempfehlungen ausgewertet werden und das Ergebnis der Auswertung in
die Fachausschüsse eingebracht werden.
Frau Dörlemann sagte, dass der ursprüngliche
Vorschlag der Verwaltung zu schwach gewesen sei, der Flyer jedoch eine gute
Lösung darstellen würde.
Herr Wilhelm merkte an, dass eventuell die
Empfehlung des Buchsbaums aus dem Flyer entfernt werden sollte, da es in der
Region starke Probleme mit dem Buchsbaumzünsler gab.
Herr Aschoff betonte die Dringlichkeit der
Stärkung des Bewusstseins der Bürger.
Herr Schaumann fragte, in welcher
Auflagenstärke die Verwaltung den Flyer publizieren möchte.
Herr Dr. Liedtke antwortete, dass zunächst
eine Auflagenstärke von 1.500 Stück beabsichtigt sei.
Im Zusammenhang mit
der Gartengestaltung informierte Herr Heidenreich
über die bundesweite Auslobung im Rahmen des Wettbewerbs „Naturgärten“. In
diesem Sinne könne ggf. ein Wettbewerb angestoßen werden.
Herr Kasperidus begrüßte den Vorschlag der
Verwaltung, die Beratung zu verstärken und zunächst die Handlungsempfehlungen
auszuwerten. Rechtssicherheit beim Verwaltungshandeln sei notwendig.