Sitzung: 05.12.2019 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 129/2019
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Eigentum der Stadt Kamen stehende Verkehrsfläche der in südlicher Richtung zu den Grundstücken Mittelstraße 49 a, Ebertallee 1 b, 1 c und 1 d verlaufende Stichstraße zu widmen (Anlage). Die Stichstraße zu den Grundstücken Mittelstraße 49 a, Ebertallee 1 b, 1 c und 1 d ist als Anliegerstraße einzustufen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Sekunde nahm ab
15:10 Uhr an der Beratung und Beschlussfassung teil.