Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Eigentum der Stadt Kamen stehende Verkehrsfläche der in südlicher Richtung zu den Grundstücken Mittelstraße 49 a, Ebertallee 1 b, 1 c und 1 d verlaufende Stichstraße zu widmen (Anlage). Die Stichstraße zu den Grundstücken Mittel­straße 49 a, Ebertallee 1 b, 1 c und 1 d ist als Anliegerstraße einzustufen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

 

Herr Sekunde nahm ab 15:10 Uhr an der Beratung und Beschlussfassung teil.