Herr Eichler wies darauf hin, dass in der von ihm geleiteten Gruppe regelmäßig umfassende Rechtsänderungen umzusetzen seien.

Zum 01.01.2020 sei aufgrund einer Bestimmung des Bundesteilhabegesetzes die Stadt Kamen zuständig für die Erbringung von existenzsichernden Leistungen an Personen, die in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe untergebracht seien. Das führe dazu, dass ca. 50 Personen, die in diesen besonderen Wohnformen leben, zusätzlich betreut werden müssten. Seitens der Stadt Kamen seien die existenzsichernden Leistungen (Regelsatz und Kosten der Unterkunft) zu erbringen. Die Fachleistungen werden vom Landschaftsverband getragen. Besonderheit hierbei sei, dass der Leistungsempfänger eigenverantwortlich die Leistung erhalte und die Kosten für von ihm in Anspruch genommene Leistungen auch selbst begleiche (z.B. Miete für den ihm zur Verfügung stehenden Wohnraum). Die Hilfeempfänger sollen in die Lage versetzt werden, ihr Leben selbst zu gestalten.

Detailinformationen sind den beigefügten Fotokopien zu entnehmen