Herr Fallenberg, Seniorenbetreuer der Stadt Kamen, stellte sein Aufgabengebiet vor.

Wesentlicher Teil seiner Arbeit sei die Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Patientenverfügungen und Vollmachten nach dem Gesetz zur Patientenverfügung und dem BGB.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liege auf der Beratung und Unterstützung bei Fragen des Schwerbehindertenrechtes.

Außerdem sei er unterstützend tätig in der vorbereitenden Beratung in Pflegeangelegenheiten. Dies erfolge allerdings in enger Zusammenarbeit mit der Pflege- und Wohnberatung Kreis Unna sowie der Firma Compass Pflegeberatung für privat Krankenversicherte.

Diese Hilfestellungen leiste er zum Teil auch bei den anfragenden Personen, da er einmal wöchentlich Außendienst verrichten würde.

Eingebunden sei er auch in die Arbeit des Stadtseniorenringes, für den er geschäftsführend tätig sei. Auch organisiere er die Durchführung von Seniorenveranstaltungen mit dem Bestreben, diese zu moderaten Preisen anzubieten.

 

Frau Kappen wies darauf hin, dass bei den Seniorenveranstaltungen kein Rückgang der Teilnehmerzahlen zu verzeichnen sei. Der Stadtseniorenring sei weiterhin sehr rege. Sie sei sehr stolz auf die wertvolle Arbeit. Dies dokumentiere man dadurch, dass auch in Zeiten der Beachtung des für die Stadt Kamen geltenden Haushaltssicherungskonzeptes auf freiwilliger Basis 1,5 Stellen zur Verfügung gestellt würden.

Frau Klanke erkundigte sich, wieviel Beratungsgespräche pro Tag geführt würden.

 

Herr Fallenberg bezifferte die Zahl auf 25 – 30.

 

Herr Fuhrmann fragte nach, inwieweit die Arbeit im Außendienst technikunterstützt verrichtet würde.

 

Herr Fallenberg erwiderte, dass er den Außendienst ohne technische Hilfsmittel verrichte.

 

Frau Schulze wies darauf hin, dass hier auch immer datenschutzrechtliche Belange zu beachten seien.

 

Frau Hartig fragte nach, wie Herr Fallenberg mit der geänderten Rechtssprechung im Betreuungsrecht umgehen würde. Sie teilte mit, dass sie nachfragende Personen zur Verbraucherberatung verweisen würde, da dort ein Rechtsanwalt beraten würde.

 

Herr Fallenberg erläuterte, dass durch BGH-Rechtssprechung viele auf dem Markt kursierende Formulare nicht mehr den Erfordernissen entsprechen würden. Seine Beratung erfolge in Kenntnis der gültigen Rechtsprechung; absolute Rechtssicherheit gebe es allerdings nicht.

 

Frau Klanke fragte nach, wo die Beratungsschwerpunkte liegen würden.

 

Herr Fallenberg teilte mit, dass das Betreuungsrecht stark nachgefragt würde. Zunehmend gebe es jedoch Anfragen zur Wohnraumsituation für Senioren.

 

Herr Fuhrmann wies auf die vielfältige Arbeit hin und dankte sowohl für die Arbeit als auch für den Vortrag.