Beschluss:

 

Das Rahmenkonzept zur Schulsozialarbeit in Kamen in der vorgelegten Fassung wird beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Konzepts (insbesondere im Bereich der bei der Stadt Kamen als Anstellungsträger angesiedelten Schulsozialarbeit) sowie mit der regelmäßigen Überprüfung des Konzepts auf seine Aktualität und Bedarfsgerechtigkeit beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Einführend erläuterte Herr Gibbels, dass dieses Konzept gemeinsam erar­beitet wurde. Die Verwaltung habe mit allen Beteiligten spannende und je­weils unterschiedliche Gespräche geführt, um heute das Rahmenkonzept gebündelt vorstellen zu können.

 

Frau Kappen erklärte zur Gesamtsituation das große Ziel der Entfristung der Schulsozialarbeit in Kamen. Dazu müsse man wissen, dass an Kamener Schulen zwei Stellen durch das Land finanziert werden, da sich die jeweilige Schule darauf geeinigt habe, auf eine Lehrkraft zu verzichten. Zusätzlich gebe es 3,5 Stellen im städtischen Stellenplan. Diese seien in Anlehnung an die Befristung der hierfür eingesetzten Landesmittel jedoch bis Ende 2020 befristet.

Schulsozialarbeit stehe für eine gelungene Schulkarriere – auf der einen Seite die Schulpflicht zu erfüllen, aber auch einen Abschluss zu erzielen.

Frau Kappen sei gespannt, was die Zukunft der Schulsozialarbeit bringen werde, da die derzeitige Situation keine einfache für die jetzigen Schulsozi­alarbeiter/innen sei. Hier appellierte sie an die Landesregierung, den Bedar­fen der Schulen sowie der Schüler/innen Rechnung zu tragen und die Fi­nanzierung der Schulsozialarbeit zu entfristen.

 

In der letzten Sitzung wurden schon erste Ergebnisse der geführten Ge­spräche vorgestellt, so Frau Börner. Heute werde sie das daraus resultie­rende Ergebnis, das so gut wie möglich zu allen Schulen passe, vorstellen. In Absprache wurde aus den Gesprächen ein Konzept entwickelt, um ge­meinsame und verbindliche Rahmenbedingungen für die Schulsozialarbeit in Kamen zu formulieren und Schulsozialarbeit gewinnbringend einzuset­zen. Grundsätze der Schulsozialarbeit in Kamen seien die Vertraulichkeit, Niedrigschwelligkeit, Freiwilligkeit, Prävention, Ganzheitlichkeit und Partizi­pation. Die Umsetzung dieser Grundsätze sei allerdings nur möglich, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen vorhanden seien.

Ebenfalls wurde dargestellt, in welchen Handlungsfeldern die Schulsozial­arbeit tätig sei. Dies wurde im Wesentlichen auf der Grundlage der Gesprä­che zusammengefasst. Um Unklarheiten und Unsicherheiten zu beseitigen, wurden hier ebenfalls solche Handlungsfelder angesprochen, die ausdrück­lich nicht zur Schulsozialarbeit gehören, wie zum Beispiel die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten.

Kooperation und Vernetzung seien mit das Hauptgeschäft der Schulsozial­arbeit, da sie eine zentrale Schlüsselfunktion innehaben.

Frau Börner machte daraufhin deutlich, wie wichtig die Rahmenbedingun­gen seien. Der Personaleinsatz solle 0,5 Stellen pro Schule nicht unter­schreiten und jeder Schulsozialarbeiter/in solle nur an einer Schule tätig sein. Nur so könne der Beziehungsaufbau zu den Schüler/innen gewähr­leisten werden.

Bisher seien die 3,5 Stellen breit verteilt, damit möglichst viele Schulen von Schulsozialarbeit profitieren können, denn jede Schule habe Bedarf, der aber leider nicht durch die vorhandenen Ressourcen gedeckt werden kön­ne. Die Umsetzung des Rahmenkonzeptes habe damit eine Umstrukturie­rung der bei der Stadt Kamen als Anstellungsträger angesiedelte Schulso­zialarbeit zur Folge, sodass Schulsozialarbeit künftig an weniger Schulen, dafür aber für alle Seiten gewinnbringender eingesetzt werde.

Des Weiteren sei unabdingbar, dass ein eigener Raum, der entsprechend gut ausgestattet und gut auffindbar ist, vorhanden sei. Durch zum Beispiel einen abschließbaren Schrank, um Unterlagen zu schützen, solle der Ver­trauensschutz gewährleistet sein.

Damit es eine Verlässlichkeit der Anwesenheitszeiten gebe, sollen diese verbindlich festgelegt und der Tarifurlaub innerhalb der Schulferien ge­nommen werden.

Auch die Mitwirkung an Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit sei im angemessenen Rahmen wünschenswert. Mehrarbeit solle durch Freizeit ausgeglichen werden.

Die Dienst- und Fachaufsicht liege beim Anstellungsträger, somit sei eine gute Kommunikation zwischen Schulleitung und dem entsprechenden Fachbereich notwendig.

 

Da es allen Anwesenden so wichtig gewesen sei, wurde alles sehr klein­schrittig definiert, so Herr Gibbels.

 

Frau Dörlemann und Frau Bartosch erkundigten sich nach dem Personal­einsatz in den unterschiedlichen Schulen.

 

Herr Gibbels erklärte, dass man probiert habe, Kriterien zu erarbeiten, wel­che Schule einen höheren Bedarf habe. Das sei allerdings sehr schwierig. Bisher arbeite man an den Grundschulen mit halben Stellen und aufgrund von Arbeit im Nachmittagsbereich an den weiterführenden Schulen mit ganzen Stellen.

 

Herr Ring befürwortete das gut durchdachte Konzept. Er stelle sich nur die Frage, wo der Schulsozialarbeiter/in herkomme, der nach solchen Rah­menbedingungen arbeite.

 

Herr Gibbels erklärte, dass er einige Bewerbungen vorliegen habe und häufig Frauen aus der Elternzeit kämen und sich gezielt für die Stelle inte­ressieren.

 

Frau Börner ergänzte, dass zum 1.11.2019 eine der zwei ausgeschriebe­nen Stellen besetzt werden könne.

 

Herr Stalz befürwortete das Konzept ebenfalls, es sei gut und schlüssig. Die Schulsozialarbeiter/innen und Schulen seien vollkommen mit dem Kon­zept einverstanden, bestätigte Frau Börner auf die Frage von Herrn Stalz.

 

Frau Börner fuhr mit dem nächsten Punkt, die Einbindung der Schulsozial­arbeit in die Schulstruktur, fort. Schulsozialarbeit könne nur dann effektiv für die Schulen und Schüler/innen wirken, wenn sie in die Schulstruktur mit einfließe. Details müsse man hier vor Ort in den unterschiedlichen Schulen abstimmen.

Natürlich solle auch Qualitätsentwicklung betrieben werden, damit das Kon­zept nachhaltig sei.

Abschließend gab Frau Börner, dem zugestimmten Beschlussvorschlag voraussetzend, einen Ausblick.

 

Herr Grosch begrüße die kleinschrittigen und praktischen Vorgehenswei­sen. So sehe man, dass Schulsozialarbeit wichtig sei und gleichzeitig auch die Vertraulichkeit da sein müsse.