Einleitend wies Frau Schulze darauf hin, dass das recht umfängliche Zahlenmaterial der Niederschrift in Kopie beigefügt werde. Bei seinem Vortrag werde sich Herr Eichler auf einige wesentliche Punkte beschränken.

 

Herr Eichler trug vor, dass zum Zeitpunkt der Sitzung rd. 250 Personen als asylbegehrende Ausländer betreut würden. Eine große Fluktuation sei derzeit nicht zu verzeichnen, da keine Zuweisungen erfolgen und auch wenige Personen einen Rechtskreiswechsel vollziehen würden.

Im Stadtgebiet sei als größte ausländische Bevölkerungsgruppe die mit türkischer Nationalität zu verzeichnen. 1450 Personen lebten in Kamen, zwanzig davon als Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Herr Kuru erkundigte sich, in welcher Rubrik die sogenannten Doppelstaatler geführt würden.

 

Frau Schulze erwiderte, dass diese Personen als Deutsche geführt würden.

Sie stellte noch einmal die Bedeutsamkeit der Unterschiede im Rechtsstatus der Flüchtlinge heraus.

Während des Asylverfahrens besäßen sie eine Aufenthaltsgestattung; im Falle des negativen Abschlusses eines Asylverfahren hätten sie den Status einer geduldeten Person, was zur Konsequenz habe, dass die Stadt Kamen sämtliche Aufwendungen für die Betreuung allein zu schultern habe.

 

Herr Eichler führte weiter aus, dass in den Jahren 2015 sowie 2016 viele Familien um Asyl nachsuchten. Die Bezirksregierung Arnsberg kam hier dem Wunsch der Stadt Kamen nach, bevorzugt Familien zuzuweisen. Das Verhältnis männlicher zu weiblicher Bevölkerung beliefe sich derzeit auf 60:40. In Bezug auf  die Altersstruktur stellte Herr Eichler fest, dass die Hälfte der Asylbewerber sehr jung sei. Die Unterbringung der Asylbewerber erfolge gemischt in den bekannten Gemeinschaftsunterkünften und in von der Stadt Kamen angemieteten Wohnungen. Die Wohnungsbeschaffung sei aufgrund der großen Unterstützung der Bevölkerung unproblematisch abgelaufen.

 

Frau Schulze erwähnte, dass durch die Wohnungsanmietung auch die Bildung von Ghettos vermieden wurde.

 

Herr Grosch  äußerte, dass auf einem der Schaubilder  abzulesen sei, dass 27 anerkannte Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften wohnen würden und erkundigte sich, ob diese Personen sich nicht eigenen Wohnraum suchen müssten.

 

Herr Eichler antwortete, dass das stimme. Die Wohnungssuche sei nicht immer erfolgreich; Hilfestellung würde jedoch geleistet.

 

Herr Kuru ergänzte, dass dort zum Beispiel noch der Familienvater wohnen würde und auf den Nachzug seiner Familie warte; daher bleibe er zunächst im Mausegatt.

 

Herr Stalz kam zurück auf die Tatsache, dass für die materielle Versorgung der abgelehnten Asylbewerber ausschließlich die Stadt Kamen zuständig sei.  Er wies darauf hin, dass zum Beispiel in Bayern das Land auch für geduldete Asylbewerber Kosten übernehme, Nordrhein-Westfalen hingegen nicht.

 

Herr Kuru sah das Konnektivitätsprinzip verletzt und bat die Mitglieder des Integrationsrates, mit Forderungen auf Abänderung dieses Zustandes an das Land heranzutreten.

 

Herr Grosch führte mit Blick auf den hohen Anteil junger Leute an, dass auf der letzten Stadtkonferenz die Feststellung getroffen wurde, ein Anstieg der Straftaten sei nicht zu verzeichnen. Für den Bereich der anerkannten Asylbewerber gebe es eine positive Entwicklung in Sachen Erwerbstätigkeit.

 

Herr Eichler ergänzte, dass kreisweit 30 % der anerkannten Asylbewerber im Leistungsbezug beim Jobcenter stünden.

 

Frau Klanke regte an, dass man vor diesem Hintergrund für eine der nächsten Sitzungen den Teamleiter Markt + Integration des Jobcenters gewinnen möge.

 

Herr Kuru wies darauf hin, dass die Firma AVATO sehr viele Personen aus den Integrationskursen in Arbeit gebracht habe. Positiv hob er hervor, dass in Kamen Integrationskurse auch von der VHS Kamen-Bönen abgehalten würden.