Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsent­schei­dung wird entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:

 

Der außerplanmäßiger Mehraufwand in Höhe von 250 T€ auf der Buchungsstelle 12.08.01.529100 für die Gestellung von qualifiziertem Personal zur Besetzung eines eben­falls zu stellenden Rettungswagens durch den Malteser Hilfsdienst e.V. wird bereitgestellt.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen