Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsent­schei­dung wird entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:

 

Bei der Buchungsstelle 12.07.01/0549.783100 Feuerwehrgerätehaus Heeren – energetische Sanierung - werden zusätzlich 40.000 € für die energetische Sanierung des zweiten Bauabschnittes am Feuerwehrgebäude, überplanmäßig bereitgestellt.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen