Sitzung: 26.09.2019 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 081/2019
Beschluss:
Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:
Bei der
Buchungsstelle 12.07.01/0549.783100 Feuerwehrgerätehaus Heeren – energetische Sanierung
- werden zusätzlich 40.000 € für die energetische Sanierung des zweiten
Bauabschnittes am Feuerwehrgebäude, überplanmäßig bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen