Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsent­schei­dung wird entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:

 

Bei der Buchungsstelle 36.02.01/0536.783100 Bürgerhaus Methler – Sanierung- werden für die Sanierung der Innenbekleidung der Turnhalle zusätzlich 60.000 € bereitgestellt.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen