Sitzung: 26.09.2019 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 082/2019
Beschluss:
Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:
Bei der Buchungsstelle
36.02.01/0536.783100 Bürgerhaus Methler – Sanierung- werden für die Sanierung der
Innenbekleidung der Turnhalle zusätzlich 60.000 € bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen