Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wie im Rahmen des entsprechenden Erlasses der Landesregierung entsprechende Vergünstigungen auf kommunaler Ebene (unter Einbezie­hung der kommunalen Töchter) zu erreichen sind.

Insbesondere ist zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern anderer kreis­angehöriger Kommunen ein kreisweites Handeln möglich ist. Die im Antrag der CDU-Fraktion vom 01.09.2000 formulierten Empfehlungen sollten dabei berücksichtigt werden.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Lungenhausen nahm zu dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion Stellung und erläuterte diesen.

 

Daraufhin legte Frau Scharrenbach zu diesem TOP einen Antrag der CDU-Fraktion vor.

 

Es entstand eine lange Diskussion über den Umgang mit den nun zwei vorliegenden Anträgen.

 

Herr Güldenhaupt erläuterte die rechtlichen Bestimmungen, die jetzt umgesetzt werden müssen. Es sei sinnvoll, möglichst eine kreisweite Lösung hinsichtlich der Vergünstigungen herbeizuführen. Stadt- und Kreisjugendring seien hier ja in Gesprächen. Sinnvoll sei aber auch, mit dem Stadtjugendring die formalen Voraussetzungen (Lehrgänge, Fortbildungen, usw.) zur Erlangung der Jugendleiter-Card zu erarbeiten.

 

Herr Maidorn bedauerte, dass im Vorfeld zu den Anträgen nicht mit dem Stadtjugendring gesprochen wurde. Schließlich sei dies ein Thema, welches den Stadtjugendring unmittelbar betrifft. Sein Vorschlag und Wunsch sei es, die Kriterien im Stadtjugendring zu erarbeiten.

 

Frau Dyduch wies darauf hin, dass der im Raum stehende Erlass das Dilemma aller Kom­munen im Kreis Unna sei und es in den einzelnen Kommunen unterschiedliche Sichtweisen gibt.

 

Herr Güldenhaupt machte darauf aufmerksam, dass bis zur endgültigen Einführung der Jugendleiter-Card die bisherigen Jugendgruppenleiterausweise ihre Gültigkeit nicht verlieren. Er schlug vor, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung eine mit dem Stadtjugendring abgestimmte Vorlage bzgl. der Kriterien erarbeitet und parallel Vergünstigungsmöglichkeiten prüft.

 

Aufgrund der in der Sache nicht weit auseinander liegenden Anträge von SPD und CDU wurde abschließend folgender Beschlusstext formuliert: