Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Einlei­tung des Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes. 

Der ca. 42 ha große Änderungsbereich wird begrenzt durch:

-              die Wilhelm-Bläser-Straße im Norden,

-              die Sportflächen an der Westicker Straße im Osten,

-              den Verlauf des Körnebachs im Westen sowie

-              die Bahnstrecke Dortmund-Hamm bzw. die Westicker Straße im Süden. 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ergeben sich aus der beigefügten Plandarstel­lung.

 

 


Abstimmungsergebnis: Bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen