Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Neu­aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51.1 Ka „Gewerbegebiet  Hemsack”.

Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 21 ha und wird begrenzt durch:

-              die Wilhelm-Bläser-Straße im Norden,

-              die Straße „Hemsack” bzw. deren geradlinige Verlängerung in nördlicher Richtung im Osten,

-              den Verlauf des Körnebachs im Westen sowie

-              die Bahnstrecke Dortmund-Hamm bzw. die Westicker Straße im Süden. 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ergeben sich aus der beigefügten Plandarstel­lung.

 

 


Abstimmungsergebnis: Bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen