Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 51 Ka „Hemsack”.

Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 40 ha und wird begrenzt durch:

-              die Wilhelm-Bläser-Straße im Norden,

-              den Eilater Weg im Osten,

-              den Verlauf des Körnebachs im Westen sowie

-              die Bahnstrecke Dortmund – Hamm im Süden. 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ergeben sich aus der beigefügten Plandarstellung.

 


Abstimmungsergebnis: Bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen