Sitzung: 04.07.2019 Rat der Stadt Kamen
20.1 Mitteilungen der Verwaltung
20.1.1 Herr Dr. Liedtke informierte über die Mitgliedschaft der Stadt Kamen in der Fluglärmschutzkommission Dortmund. Sie tage zwei Mal im Jahr. Herr Dr. Liedtke sagte zu im Fachausschuss darüber zu berichten.
20.1.2 Die Bürgermeisterin berichtete über die zahlreichen Veranstaltungen am Wochenende, wie Beispielsweise „20 Jahre Radstation“, „Gute Geschäfte“ in Kamen Quadrat, „Open Air Kamen Klassik“ sowie die Veranstaltungen im Rahmen von SummerLife.
20.2 Anfragen
20.2.1 Frau Dörlemann fragte nach der Positionierung der Stadt Kamen aufgrund der im März verabschiedeten Resolution zu der Aufnahme von Flüchtlingen.
Die Bürgermeisterin antwortete, dass bei Anfrage zur Aufnahme von Flüchtlingen die Stadt Kamen dazu bereit sei.
20.2.2 Herr Heuchel fragte nach künftigen Maßnahmen zum Nahmobilitätskonzept. Er fragte nach fehlenden Beschilderungen zu Fußgängerüberwegen. Er halte es an allen alten Fußgängerüberwegen für notwendig, für Sehbehinderte taktile Leitsysteme anzubringen. Des Weitern fragte er nach der Einrichtung von Mitnahmebänken. Zum Schluss berichtete er von der unveränderten Situation Am Geist/Nordstraße, hier regte er an, die Beschilderung für Radfahrer zu kontrollieren.
Die Bürgermeisterin sagte eine Beantwortung mit dem Protokoll zu.
Anmerkung zum Protokoll:
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Die Maßnahmen des
Nahmobilitätskonzeptes befinden sich auf den Seiten 76 bis 127, abrufbar u.a.
hier: https://www.o-sp.de/kamen/plan/uebersicht.php?pid=35666
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Die Beschilderung für
Radfahrer Am Geist/Nordstraße wurde vor Ort geprüft. Ein Mangel konnte nicht
festgestellt werden.
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Die Beschilderung an
Fußgängerüberwegen im Bereich von Kreisverkehren entspricht dem Merkblatt zur
Anlage von Kreisverkehren. Demzufolge ist an Kreisverkehrsplätzen die
Beschilderung mit VZ 350 entbehrlich.
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Sofern Straßenbaumaßnahmen
im Bereich von Fußgängerüberwegen durchgeführt werden, werden diese auch mit
taktilem Leitsystem ausgestattet.
20.2.3 Herr Diederichs-Späh bat entlang der Radwege die gefährlichen Pflanze Riesenbärenklau zu entfernen.
Weiter fragte er, wie die Verwaltung insbesondere die Vergabestelle mit dem Urteil aus Straßburg zur Aufhebung der HOAI künftig umgehe.
Anmerkung zum Protokoll:
Aufhebung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 04.07.2019 (C-377/17)
festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen europarechtliche
Vorgaben verstoßen hat, in dem in der HOAI verbindliche Mindest- und Höchstsätze für Planungsleistungen vorgegeben
sind. Aus dem Urteil kann daher nicht gefolgert werden, dass die HOAI in Gänze
europarechtswidrig ist. Weder die Leistungsbilder noch die Honorartabellen als
solche stehen zur Diskussion. Eine Gesetzesänderung ist ausschließlich
dahingehend erforderlich, dass die Verpflichtung abgeschafft werden muss,
Honorare zwischen den Mindest- und Höchstsätzen zu vereinbaren.
Unterschreitungen wie auch Überschreitungen sind damit zukünftig zulässig. Bereits
abgeschlossene Verträge, bei denen eine Honorarermittlung nach den Vorgaben der
HOAI vereinbart wurde, behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit.
Bis der Gesetzgeber in Abstimmung mit Architektenkammern und weiteren
Verbänden eine geänderte HOAI vorlegt, kann bei zukünftig zu vergebenen
Verträgen die bestehende HOAI als Orientierungsrahmen angewandt werden mit der
Möglichkeit, Zu- oder Abschläge zu vereinbaren.
20.2.4 Die Frage von Herrn Grosch hinsichtlich eines Berichtes im WDR zur rechten Szene Combat 18 in Dortmund, ob der Verwaltung weitere Informationen und Aktionen vorliegen würden, da angeblich Verbindungen nach Kamen bestünden, verneinte die Bürgermeisterin.
20.2.5 Frau Middendorf fragte nach dem aktuellen Sachstand zur ehemaligen Polizeikaserne an der Dortmunder Allee.
Die Bürgermeisterin antwortete, dass es kein neues Interessensbekundungsverfahre gebe und man dieses Jahr mit einem neuen Wertgutachten rechne. Sie werde den Rat und die Ausschüsse entsprechend informieren.
20.2.6 Herr Eisenhardt fragte nach, an wen die Resolution zur Aufnahme von Flüchtlingen geschickt worden sei.
Die Bürgermeisterin antwortete, dass die Resolution an die verschiedenen politischen Gremien versandt worden sei. Frau Klanke ergänzte, dass sie auch an alle Vereine und Verbände in Kamen weitergeleitet worden sei und es Rückläufe gegeben habe.
Auf die Frage von Herrn Eisenhardt nach Nistmöglichkeiten für den Eichenprozessionsspinner antwortete die Bürgermeisterin, dass die Verwaltung bereits Maßnahmen getroffen habe und diese im Fachausschuss vorgetragen würden.