Beschluss:

 

Im Produktbereich 61 (Allgemeine Finanzwirtschaft) werden die Einnahmen für folgende Haushaltspunkte verändert:

 

61.01.01.401200

Grundsteuer B

8.981.000

61.01.01.401300

Gewerbesteuer

15.640.000

61.01.01.403300

Hundesteuer

190.000

Nr. 58 Anpassung Grundsteuerhebesatz B: dieser wird von 690% auf 650% gesenkt

Nr. 59 Anpassung Gewerbesteuersatz: dieser wird von 470% auf 490% erhöht

 

Dazu werden die Steuersätze der Hundesteuer auf den Kreismittelwert erhöht (96 Euro pro Hund bei einem im Haushalt, 110 Euro pro Hund bei zwei Hunden im Haushalt und 124 Euro pro Hund bei drei oder mehr Hunden im Haushalt).


Abstimmungsergebnis: bei 32 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt

 

 

Die Sitzung wurde von 18.20 Uhr – 18.35 Uhr unterbrochen.


Herr Grosch erläuterte den Antrag seiner Fraktion und verwies auf seine Haushaltsrede.

 

Herr Heidler teilte mit, dass die SPD-Fraktion nicht zustimmen werde. Zum einen sei die Grundsteuer eine verlässliche Größe im Haushalt, die keine andere Steuer liefere. Zum anderen sei die Berechnung zu den Gewerbesteuereinnahmen nur kalkuliert und nicht gewährleistet. Er wies darauf hin, dass nicht jeder Gewerbetreibende Gewerbesteuer zahle, jedoch aber Grundsteuer.

 

Auch die CDU-Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen, so Herr Eisenhardt. Die Gewerbetreibenden leisten einen wertvollen Beitrag, indem sie durch die Einnahmen Investitionen tätigen. Auch sei eine Gewerbesteuererhöhung auf dem Arbeitsmarkt spürbar. Weiter begründete er, dass eine Hundesteuer keine Steuer sei, um hohe Einnahmen zu erzielen, sie habe eher einen regulatorischen Aspekt.

 

Frau Dörlemann teilte mit, dass die Fraktion B90/Die Grünen sich enthalten werde, da sie der Antrag zu spät erreicht habe.

 

Herr Stalz äußerte, dass die Fraktion FW/FDP der Grundsteuersenkung zustimmen könne, allerdings halte er die Erhöhung der Gewerbesteuer für kontraproduktiv. Die Hundesteuer zu erhöhen, halte er für sozial ungerechtfertigt.

 

Herr Grosch entgegnete, dass die kalkulierte Gewerbesteuer in Höhe von 15 Mio. Euro nicht unverlässlich sei. Er appellierte, dass Betriebe, die in Kamen produzieren und verkaufen, Gewerbesteuer zahlen müssten. Die Hundesteuer solle nur um einen geringen Betrag erhöht werden und habe ordnungspolitische Gründe.

 

Herr Heidler merkte an, dass man sich in einer Hochkonjunktur befinde und daher sei die Gewerbesteuer nicht so verlässlich wie die Grundsteuer.

 

Die Gewerbesteuereinnahmen bis 2022 seien recht konservativ gerechnet worden, dies begrüße die CDU-Fraktion, so Herr Eisenhardt.

 

Auf die Frage von Herrn Stalz, ob der Antrag getrennt abgestimmt werden könne, antwortete die Bürgermeisterin, dass dies nicht möglich sei. Die Intention sei, mit der Grundsteuersenkung eine andere Steuer als Ausgleich zu erhöhen.

 

Auch Herr Grosch teilte mit, dass es nur Sinn ergeben würde, wenn der Beschlussvorschlag in einem abgestimmt werde.