Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grund des Aufrufs zur Antragseinreichung am 15.11.2018 zur Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen – gemäß der Richtlinie „Förderung zur Umsetzung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (gemäß der 1. Novelle vom 03.07.2018)“ einen Förderantrag zum Breitbandausbau in den Kamener Gewerbegebieten zu stellen. Voraussetzung ist, dass sich nach dem noch durchzu­führenden Markterkundungsverfahren herausstellt, dass in dem jeweiligen Gewerbegebiet in den nächsten drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Ausbau erfolgt und bei der Abfrage der Gewer­betreibenden in den Gewerbegebieten ein Bedarf besteht.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen