Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „14. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Kamen“ und die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Eisenhardt teilte mit, dass die CDU-Fraktion sich im Betriebsausschuss zu der Beschlussvorlage enthalten habe. Er begründete die Enthaltung mit dem kalkulatorischen Zinssatz, der in der Höhe nicht nachvollziehbar sei. Aus Sicht einer Haushaltssicherungs­kommune sei es vernünftig, einen kalkulatorischen Zinssatz anzusetzen, allerdings könne die Höhe aufgrund der momentanen Niedrigzinsphase überdacht werden.

 

Herr Heidler betonte, dass es den Gebührenzahlern zugutekäme, es fließe direkt an den Bürger zurück.

 

Herr Tost informierte, dass es absehbar sei, dass der kalkulatorische Zinssatz unter den aktuellen Zinssatz sinken werde. Im Kanalbereich werde ein Abschreibungszeitraum von 50 Jahre zugrunde gelegt und der Zinsvergleich für diesen Zeitraum gerechnet und angepasst. Eine Abweichung des kalkulatorischen Zinssatzes sei nicht möglich, dies sei mehrfach gerichtlich geprüft worden. Auch mit Blick auf die Überprüfung der GPA müssen die Werte ausgeschöpft werden, da Kamen eine Haushaltssicherungskommune sei.

 

Herr Eisenhardt dankte Herrn Tost für die ausführliche Erläuterung und regte zukünftige Überlegungen über den kalkulatorischen Zinssatz an.

 

Herr Diederichs-Späh informierte, dass auf der einen Seite ein hoher kalkulatorischer Zinssatz angesetzt worden sei und auf der anderen Seite man sich in einer Niedrigzinsphase befinden würde.

 

Auf die Frage von Herrn Stalz, ob die Stadtentwässerung die Gewinne nicht selbst benötige, antwortete die Bürgermeisterin, dass ausführliche Diskussionen zu der Thematik im zuständigen Betriebsausschuss fortgeführt würden.