Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Änderung des § 13 (3) f der Hauptsatzung der Stadt Kamen. Ab 01. Oktober 2018 erhalten Vorsitzende von Ausschüssen des Rates keine zusätzliche Aufwandsentschädigung.

 

  1. Die vorgelegte 15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kamen wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis zu 1.: bei 4 Enthaltungen und 9 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

 

Abstimmungsergebnis zu 2.: bei 9 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

 


Einleitend verwies die Bürgermeisterin auf die Mitteilungsvorlage und erklärte, dass sie einer rechtlichen Einordnung dienen solle, da die CDU im Vorfeld angekündigte habe, sie aufzufordern, den Beschluss zu beanstanden.

 

Herr Heidler erläuterte kurz den gemeinsamen Antrag. Die SPD-Fraktion habe sich mit der Arbeitssituation der Ausschüsse auseinandergesetzt und erkenne an, dass die Aufgabe eines Vorsitzenden zusätzliche Anforderungen stelle, aber sie sei in der Summe in Höhe von 300,00 Euro monatlich nicht gerechtfertigt. Die Ausschussvorsitzenden seiner Fraktion würden seit Beginn der Gesetzesänderung auf ihre zusätzliche Aufwandsentschädigung verzichten. Er habe gehofft, dass die Ausschussvorsitzenden der CDU-Fraktion den individuellen Verzicht mitgetragen hätten.

 

Herr Grosch verdeutlichte, dass Ausschussvorsitzende viele zusätzliche Termine hätten und dieser Mehraufwand demnach auch abgegolten werden solle. Allerdings nicht in der jetzigen Höhe von 3.600 Euro im Jahr. Er empfahl ein doppeltes Sitzungsgeld zu zahlen. 

 

Herr Krause wies auf steuerrechtliche Bedenken bzgl. des Verzichtes auf die Aufwandsentschädigungen hin, da nach seiner Rechtsauffassung das Finanzamt trotz Verzicht Steuern auf den Betrag verlangen könne.

 

Frau Peppmeier entgegnete, dass auf der steuerlichen Jahresbescheinigung nur die Beträge ausgewiesen seien, die tatsächlich ausgezahlt werden würden.

 

Herr Eisenhardt kritisierte den gemeinsamen Antrag und zeigte sich verwundert über die vorgelegte Mitteilungsvorlage der Verwaltung, die die Rechtslage detailliert erläuterte. Er wies den Vorwurf zurück, dass die monatliche Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden nicht gerechtfertigt sei und führte aus, welche Termine Ausschussvorsitzende nach sich ziehen würden. Die CDU-Fraktion werde daher den Antrag ablehnen.

 

Frau Schaumann begrüßte den gemeinsamen Antrag. Sie halte es für unpassend, bei einem Ehrenamt den Mehraufwand mit Geld aufwiegen zu wollen. Zudem werde das Vorurteil, dass sich Politiker selber bedienen nur weiter gestärkt.

 

Herr Helmken sah einen erhöhten Aufwand für Ausschussvorsitzenden, könne diesen aber nicht bewerten. Daher werde die Fraktion B90/Die Grünen sich bei der Abstimmung enthalten.

 

Herr Kasperidus begründete den Antrag zudem mit dem Erlass des Ministeriums und der dazugehörigen Stellungnahme.

 

Herr Heuchel schloss sich den Ausführungen von Frau Schaumann an und bestärkte diese.

 

Anschließend wurde nach Kenntnisnahme der Ratsmitglieder der durch die Verwaltung in der vorgelegten Mitteilungsvorlage dargestellten Rechtslage folgende Ermessensentscheidung getroffen: