Beschluss:

 

Dem Betriebsausschuss wird gem. § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen