Beschluss:

 

Die als Anlage vorgelegte“ Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Kamen (Vergnügungssteuersatzung)“ wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen


Herr Grosch verwies auf seine Ausführungen in der Presse und in der letzten Haushaltsdebatte. Es sei bemerkenswert, dass die Verwaltung den Steuersatz sogar auf 5,5 % angehoben habe. Allerdings sei es schade, dass durch die Ablehnung des Antrages seiner Fraktion im Dezember dem städtischen Haushalt ca. 100.000 € verloren gegangen seien. Ungewiss sei, ob die Erhöhung des Steuersatzes eine Steuerung der Glücksspieler beeinflusse. Seine Fraktion werde der Erhöhung zustimmen.

 

Herr Eisenhardt merkte an, dass die Erhöhung vordergründig eine Einnahme generieren würde. Weiter habe sie eine Steuerungsfunktion, die der Spielsucht entgegenwirken könne. Es sei damals vernünftig gewesen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE./GAL wegen möglicher Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Der Erhöhung des Steuersatzes werde seine Fraktion zustimmen.

 

Herr Heidler sah durch die Erhöhung den möglichen Steuerungsgedanken zur Bekämpfung von Spielsucht im Vordergrund und nicht die zusätzliche Einnahmen für den Haushalt. Die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.