Beschluss:

 

Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Bei der Buchungsstelle 54.03.01 / 0625.783100 – Bahnhof Kamen Öffnung Zugang werden zusätzlich 20.000 € bereit gestellt, um die Maßnahme fertig zu stellen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Dörlemann fragte nach, ob die Deutsche Bahn die Kosten übernehmen würde.

 

Herr Dr. Liedtke erklärte, dass nicht die Deutsche Bahn sondern der ZRL zu 100% die Kosten übernehme. Die Kostensteigerung sei durch die Marktlage begründet.

 

Auf die Frage von Herrn Kasperidus, wann die Öffnung freigegeben werde, antwortete Herr Dr. Liedtke, dass noch kein Termin bekannt sei, er die Fraktionen aber per Mail darüber unterrichten werde.