Herr Dr. Liedtke nahm Bezug auf die Mitteilungsvorlage zum Verfahrensstand und erläuterte die weiteren Schritte sowie die Bedeutung des Regionalplans für die Flächennutzungsplanung der Stadt Kamen. Der Regionalplan konkretisiere die Ziele der Landesplanung, die in der Flächennutzungsplanung der Stadt Kamen zu berücksichtigen seien. Bei Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan sei auf Grundlage des Regionalplans die landesplanerische Abstimmung mit dem RVR als Regionalplanungsbehörde erforderlich. Zudem erfolgt eine Abstimmung der Kommunen innerhalb des Kreises Unna zum Regionalplan.

 

Herr Diederichs-Späh lobte die informative Mitteilungsvorlage. Er verwies auf die Nachhaltigkeitsstrategie des Kreises Unna, die berücksichtigt werden solle. So sei beispielsweise ein Ziel für den Kreis Unna, den Flächenverbrauch für Gewerbe, Verkehr und Wohnen auf 30 ha / 5 Jahre zu beschränken. Der prognostizierte Bedarf sei deutlich höher. Herr Diederichs-Späh regte an, die Betrachtung des Kreises Unna in die Beratungen des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses zum Regionalplan einzubeziehen.

 

Herr Dr. Liedtke sagte dies zu.