Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen beschließt die vorlegte Stellungnahme zur Änderung Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) 2017. Die Stellungnahme ist dem zuständigen Ministerium zuzuleiten.

 


Abstimmungsergebnis: bei zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen


 

Herr Lipinski verwies auf die schriftlich vorliegende Stellungnahme der Stadt Kamen zum Landesentwicklungsplan. Darüber hinaus wurde der Ausschuss mit einer umfassenden Synopse informiert.

 

Herr Dr. Liedtke nahm Bezug auf die vorliegende ausführliche Beschlussvorlage, die mit den Städten und Gemeinden des Kreises Unna in einem intensiven Prozess abgestimmt worden sei. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme ende am 15. Juli. Er erläuterte die Bedeutung des LEP für die Bauleitplanung der Kommunen. Der Landesentwicklungsplan befinde sich über der Planungsebene des Regionalplanes, gefolgt von der Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung. Die Kommunen haben die Planungshoheit für Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung.

 

Herr Heidler dankte der Verwaltung für die Erarbeitung der umfangreichen Synopse und betonte, dass bei aller Landesentwicklungs- und Regionalplanung die Planungs- und Handlungskompetenz der Kommunen weiterhin gestärkt werden müsse.

 

Herr Diederichs-Späh erläuterte mit Verweis auf das aufgegebene 5 ha-Ziel, dass es laut der Vorlage andere Planungsinstrumente gäbe, um den Flächenverbrauch aufzufangen. Er erkundigte sich, ob in diesem Zusammenhang nur die in Anspruch genommenen Flächen (z.B. für Wohnen, Gewerbe, Verkehr) oder auch die Ausgleichsflächen mit einbezogen würden. Zudem fragte er, wie der Begriff des Ortsteils definiert sei und ob hier eine bestimmte Einwohnerzahl vorliegen müsse.

 

In Hinblick auf das in der Vorlage genannte gescheiterte bzw. nicht weiter verfolgte Kooperationsmodell in Werne wünschte Herr Diederichs-Späh weitere Informationen.

 

Herr Breuer erläuterte, dass der Begriff des Ortsteils auch im Regionalplanungsprozess diskutiert worden sei. Es müsse eine gewisse Infrastruktur vorhanden sein, z.B. soziale Infrastruktur und kirchliche Einrichtungen. Die Einwohnerzahl allein sei nicht ausschlaggebend.

 

Herr Dr. Liedtke vermutete, dass Ausgleichsflächen in Bezug auf das 5 ha-Ziel nicht einbezogen würden. Es handele sich um keine Flächeninanspruchnahme im Sinne des LEP. Eine definitive Antwort durch die Staatskanzlei werde nachgereicht.

Die Kooperationsstandorte seien auf regionaler Ebene abgestimmt, so auch ein Standort in Südkamen gemeinsam mit der Stadt Unna. Der Kooperationsstandort in Werne sei relevant für den LEP und Regionalplan, da er sich im Geltungsbereich der jeweiligen Pläne befinde. An diesem Standort könnten demnach regionalwirksame Arbeitsplätze entstehen.

 

Frau Dörlemann kritisierte, dass Aspekte aus dem Landesentwicklungsplan herausgestrichen worden seien, für die sich die Grünen in der Landesregierung ausgesprochen haben. Der LEP sei seinerzeit mit großer Beteiligung und Fachwissen aufgestellt worden, um ökologische Ziele zu verfolgen. Es gäbe nun viele Aspekte, bei denen der vorliegenden Stellungnahme nicht gefolgt werden könne, z. B. Aufwertung des Flughafens, Tierhaltungsbetriebe, Flächenverbrauch oder Auswirkungen auf Windkraftanlagen. Frau Dörlemann befürworte grundsätzlich eine gemeinsame Stellungnahme der Kommunen des Kreises Unna. Dennoch könne sie aus den genannten Gründen der vorliegenden Stellungnahme nicht zustimmen.

 

Frau Schaumann kündigte ebenfalls keine Zustimmung zur Beschlussvorlage an.

 

Herr Schaumann schloss sich den Ausführungen von Frau Dörlemann an und kritisierte insbesondere, dass der Grundsatz der Deckelung des Flächenverbrauches aufgegeben werde. Die Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel werden seiner Meinung nach nicht ausreichend berücksichtigt.