Beschluss:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

1.            Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2017 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

2.            Der Lagebericht wird genehmigt.

 

3.            Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 337.059,77 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen einstimmig angenommen


Herr Eckardt informierte die Ratsmitglieder über die letzte Gesellschafterversammlung und die einvernehmliche Aussprache zum Jahresabschluss. Die KBG befinde sich in einer stabilen wirtschaftlichen Lage. Er dankte der Geschäftsführung und den Mitarbeiten für ihre geleistete Arbeit bei 273 Veranstaltungen. Basierend auf den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk bat er um Zustimmung und Entlastung.

 

Herr Eisenhardt merkte zunächst kritisch an, dass ihm erneut die Transparenz zwischen der KBG und der Verwaltung fehle. Den Jahresfehlbetrag von 340.000 € halte er für vertretbar. Die CDU-Fraktion werde dem Jahresabschluss zustimmen.

 

Herr Kemna lobte die Geschäftsführung der KBG für ihre umfassende Arbeit und detaillierten Ausführungen zum Jahresbericht. Es sei eine positive Prognose erkennbar. Er dankte ganz besonderes Herrn Bierkemper für sein Engagement.

 

Herr Stalz teilte mit, dass die Fraktion FW/FDP sich bei der Abstimmung zum Jahresabschluss der KBG und des Technoparks enthalten werde, da sie in den Gesellschafterversammlungen nicht vertreten sei.

 

Herr Eckardt dankte Herrn Kemna für seine Stellungnahme. Er sei jedoch über die Ausführung von Herrn Eisenhardt irritiert.

 

Auch die Fraktion Die LINKE./GAL werde sich bei der Abstimmung enthalten, so Herr Grosch. Er regte an, dass auch beratende Mitglieder an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen dürfen.

 

Herr Eisenhardt verdeutlichte seine konkrete Kritik damit, dass durch die Vermischung zwischen Verwaltung und GmbH der politischen Aufsicht der Überblick entzogen werde.