Sitzung: 05.07.2018 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 033/2018
Beschluss:
Die Verwaltung
schlägt vor, den Beschluss zu fassen, die im Eigentum der Stadt Kamen stehenden
Verkehrsflächen folgender Straßen als Gemeindestraßen zu widmen und wie folgt
einzustufen:
Haupterschließungsstraße:
- Herbert-Wehner-Straße (bis
auf das in nordöstlicher Richtung aus
dem Kreisverkehr der Herbert-Wehner-Straße zu den Einzelhandelsunternehmen
führende Teilstück)
-
Hemsack (bis auf die
Stichstraße zu Hemsack 31)
-
Kamen Karree (Kreisverkehr und
Zufahrt von der B 233)
-
Wilhelm-Bläser-Straße
Anliegerstraße:
-
Heinz-Werner-Meyer-Straße (Flurstücke 1351-11-421 und -967 (tlw.))
-
Herbert-Wehner-Straße (das in nordöstlicher Richtung aus dem Kreisverkehr der
Herbert-Wehner-Straße zu den
Einzelhandelsunternehmen führende Teilstück Flurstücke 1351-11-960, -962, -964 und
-976 (tlw.))
-
Hemsack (Stichstraße
zu Hemsack 31, Flurstück 1409-1-553)
-
Kamen Karree (Stichstraße aus dem
Kreisverkehr in das Baugebiet)
verkehrsberuhigter Bereich:
An Schelkmanns Hof (ohne
die Rad- und Fußwege zwischen den Flurstücken 1084 und 1092 bzw. 1051 und 1052)
Außerdem sind der
Spielplatz der Anlage An Schelkmanns Hof,
der Parkplatz an der Herbert-Wehner-Straße
und die Geh- und Radwege der Anlagen An
Schelkmanns Hof und Hemsack
und der Herbert-Wehner-Straße und der
Fußweg der Anlage Kamen Karree zu
widmen.
Der Rat der Stadt
Kamen beauftragt die Verwaltung, die Widmung und Einstufung, wie vorgeschlagen
und vorstehend beschrieben, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen