Beschluss:

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss zu fassen, die im Eigentum der Stadt Kamen stehenden Verkehrs­flächen folgender Straßen als Gemeindestraßen zu widmen und wie folgt einzustufen:

 

Haupterschließungsstraße:

 

- Herbert-Wehner-Straße           (bis auf das in nordöstlicher Richtung        aus dem Kreisverkehr der Herbert-Wehner-Straße zu den Einzelhandelsunternehmen führende Teilstück)

- Hemsack                                  (bis auf die Stichstraße zu Hemsack 31)

- Kamen Karree                          (Kreisverkehr und Zufahrt von der B 233)

- Wilhelm-Bläser-Straße

 

Anliegerstraße:

 

- Heinz-Werner-Meyer-Straße    (Flurstücke 1351-11-421 und -967 (tlw.))

- Herbert-Wehner-Straße           (das in nordöstlicher Richtung  aus dem Kreisverkehr der

   Herbert-Wehner-Straße zu den Einzelhandelsunternehmen führende Teilstück Flurstücke 1351-11-960, -962, -964 und -976 (tlw.))

- Hemsack                                  (Stichstraße zu Hemsack 31, Flurstück 1409-1-553)

- Kamen Karree                          (Stichstraße aus dem Kreisverkehr in das Baugebiet)

 

verkehrsberuhigter Bereich:

 

An Schelkmanns Hof               (ohne die Rad- und Fußwege zwischen den Flurstücken 1084 und 1092 bzw. 1051 und 1052)

 

 

Außerdem sind der Spielplatz der Anlage An Schelkmanns Hof, der Parkplatz an der Herbert-Wehner-Straße und die Geh- und Radwege der Anlagen An Schelkmanns Hof und Hemsack und  der Herbert-Wehner-Straße und der Fußweg der Anlage Kamen Karree zu widmen.

 

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung, die Widmung und Einstufung, wie vorgeschlagen und vorstehend beschrieben, durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen