Sitzung: 05.07.2018 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 031/2018
Beschluss:
1. Der Rat stimmt dem als Anlage 1 vorgelegten Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) als aufnehmende und der VKU-Verkehrsdienst GmbH (VKU-VD) als übertragende Gesellschaft zu.
2. Auf
die Klage gegen die Wirksamkeit dieses Verschmelzungsbeschlusses wird
ausdrücklich verzichtet. Darüber hinaus wird auf die Einhaltung der
Vorschriften der §§ 47, 49 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) verzichtet, also
auf die Erfüllung der Pflicht zur vorherigen Unterrichtung und zur Auslegung
der Jahresabschlüsse und Lageberichte der VKU und der VKU-VD für die letzten
drei Geschäftsjahre in den Geschäftsräumen der Gesellschaft. Es wird erklärt:
Keiner der Gesellschafter hat die Verschmelzungsprüfung gemäß § 48 UmwG
verlangt. Rein vorsorglich wird auf die Erstattung eines
Verschmelzungsberichtes und eines Verschmelzungsprüfungsberichtes verzichtet.
3. Die
Vertreter des Rates der Stadt Kamen in den Gremien der Verwaltungs- und
Beteiligungsgesellschaft Kreis Unna mbH (VBU) und der VKU werden beauftragt,
alle erforderlichen Erklärungen zur Verwirklichung der in Ziff. 1 und 2
genannten Maßnahmen abzugeben und die hierzu erforderlichen Beschlüssen
herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen