Beschluss:

 

1.      Der Rat stimmt dem als Anlage 1 vorgelegten Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) als aufnehmende und der VKU-Verkehrsdienst GmbH (VKU-VD) als übertragende Gesellschaft zu.

 

2.      Auf die Klage gegen die Wirksamkeit dieses Verschmelzungsbeschlusses wird ausdrücklich verzichtet. Darüber hinaus wird auf die Einhaltung der Vorschriften der §§ 47, 49 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) verzichtet, also auf die Erfüllung der Pflicht zur vorherigen Unterrichtung und zur Auslegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte der VKU und der VKU-VD für die letzten drei Geschäftsjahre in den Geschäftsräumen der Gesellschaft. Es wird erklärt: Keiner der Gesellschafter hat die Verschmelzungsprüfung gemäß § 48 UmwG verlangt. Rein vorsorglich wird auf die Erstattung eines Verschmelzungsberichtes und eines Verschmelzungsprüfungsberichtes verzichtet.

 

3.      Die Vertreter des Rates der Stadt Kamen in den Gremien der Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Kreis Unna mbH (VBU) und der VKU werden beauftragt, alle erforderlichen Erklärungen zur Verwirklichung der in Ziff. 1 und 2 genannten Maßnahmen abzugeben und die hierzu erforderlichen Beschlüssen herbeizuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen