Die in der vorgelegten Anlage dargestellten Betriebsergebnisse der ge­bühren­finanzierten Kommunal­ein­richtungen seien nachvollziehbar, erklärte Herr Eisenhardt.

Der Bereich Abfallwirtschaft stelle sich dank erhöhter Erlöse und Ein­nah­men po­sitiv dar. Es sei jedoch irritierend, dass die Überdeckung nur zum Teil im nächsten Jahr eingestellt werden solle. Er bat diesbezüglich um Erläu­te­rung.

Im Bereich Bestattungswesen seien die veränderten Bedürfnisse der Bür­ger erkennbar. Hier sei ebenso wie beim Bereich Märkte eine Punktlandung erkennbar. Er wiederholte zum Bereich der Märkte den bereits schon früher geäußerten Wunsch zwischen Märkte und Kirmessen zu differenzieren. Zu­dem regte er an für bessere Umsätze der Beschicker die Werbung im Be­reich der Kirmessen zu intensivieren.

Zum Bereich Rettungsdienst stellte er die Unvermeidbarkeit der Unter­deckung fest, ebenso sei im Bereich Straßenreinigung der Winter schwer kalkulierbar.

 

Herr Hupe stellte zum Bereich der Abfallwirtschaft die wesentlichen Aspek­te dar, durch die sich positive Effekte erhofft würden. Zur Gebühren­recht­lichen Behandlung der Überdeckung erläuterte er, dass die Verwaltung drei Jahre Zeit habe, Über- oder Unterdeckung zu veranschlagen. Um die Ge­büh­ren für den Bürger langfristig verstetigen zu können, würde dieser Zeit­raum in der Regel genutzt.

 

Herr Heidler lobte die guten Ergebnisse und bewertete sie als solide und nachvollziehbar. Das Ziel, die Gebühren zu verstetigen, werde von der SPD-Fraktion unterstützt.