Beschlussempfehlung:

 

Die folgenden Punkte 1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungs­anstalt NRW zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH beschlossen:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2017 in der vorgelegten Form fest.

 

  1. Der Jahresgewinn 2017 von 3.352.500,84 € wird in Höhe von 383.420,00 € den Allge­meinen Rücklagen zugeführt und der verbleibende Überschuss in Höhe von 2.969.080,84 € auf das Wirtschaftsjahr 2018 vorgetragen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Ruhl bedankte sich für die Einladung zum Betriebsausschuss und stellte die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor.

 

Bei der Präsentation ging Frau Ruhl auf folgende Themenschwerpunkte ein:

1.    Auftrag und Prüfung

2.    Wesentliche Prüfungsfeststellungen

3.    Prüfungsergebnis

 

Frau Ruhl erläuterte zunächst die gesetzlichen Grundlagen für die Prüfung. Als Prüfungsansatz nannte sie die Durchführung einer risikoorientierten Prüfung, die Identifizierung und Prüfung der wesentlichen Geschäftsprozesse sowie deren Kontrollen. Dies geschehe in Übereinstimmung mit den entsprechenden Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW). Hieraus ließen sich folgende Prüfungsschwerpunkte ableiten:

 

-       Analyse des Prozesses der Jahresabschlusserstellung

-       Prüfung des Anlagevermögens

-       Prüfung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Kamen

-       Prüfung der sonstigen Rückstellungen

-       Prüfung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten/Derivate

-       Prüfung gemäß § 53 HGrG

-       Prüfung der Angaben im Lagebericht

 

Bei den wesentlichen Prüfungsfeststellungen ging Frau Ruhl auf die bereits zum 31.12.2016 gebildete Drohverlustrückstellung für den Zahlerswap i. H. v. -335 T€ ein, die aus Vorsichtsgründen auch zum 31.12.2017 beibehalten worden sei. Der negative Marktwert betrug zum 31.12.2017 -297 T€. Des Weiteren fasste sie die wesentlichen Aussagen des Lageberichts zum Jahresabschluss 2017 in Bezug auf die Ertragslage, den Geschäftsverlauf und zur Prognose zusammen.

 

Die Prüfung habe ergeben, dass die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entspricht und der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze der Vorschriften der EigVO NRW ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtentwässerung darstellt. Die Darstellung und Beurteilung der voraussichtlichen Entwicklung im Jahresabschluss hielten die Prüfer für zutreffend. Es seien keine Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie schwerwiegende Verstöße der Betriebsleitung festgestellt worden. Die Prüfung der Vorschriften des § 53 HGrG habe ebenfalls keine Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von wesentlicher Bedeutung sind. Es sei daher am 29.05.2018 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss zum 31.12.2017 und den Lagebericht erteilt worden.

 

Herr Sekunde bedankte sich bei Frau Ruhl für die ausführliche Präsentation.

 

Herr Kasperidus bedankte sich bei dem Betriebsleiter und den Mitarbeitern der Stadtentwässerung für das gute Ergebnis in 2017 und hieß den neuen Mitarbeiter Herrn Palutke willkommen.

 

Herr Diederichs-Späh fragte, wann der zuvor genannte Zahlerswap auslaufe. Da der genaue Zeitpunkt nicht genannt werden konnte, wurde von Herrn Tost eine Beantwortung der Frage mit der Niederschrift zugesagt.

 

Beantwortung der Frage durch die kaufmännische Betriebsführung der SEK:

Der Zahlerswap endet am 30.12.2028.

 

Auf die Frage von Herrn Diederichs-Späh, ob es bei dem im Anhang genannten Vergleichsverhandlungen mit dem Lippeverband bezüglich des Pumpwerkes in Unna-Massen neue Ergebnisse gäbe, teilte Herr Tost mit, dass man sich weiterhin in Verhandlung mit dem Lippeverband befände und sich rechtliche Beratung von einem Fachanwalt eingeholt habe.

 

Herr Diederichs-Späh teilte mit, dass er die Angaben zur Anlage 000807 - Lärmschutzwall Schimmelstraße - im Anhang zum Jahresabschluss 2017 und im ersten Quartalsbericht 2018 nicht nachvollziehen könne und bat um Erläuterung. Eine eingehende Erläuterung wurde ihm von Herrn Kayser mit der Niederschrift zugesagt. 

 

Erläuterung durch die kaufmännische Betriebsführung der SEK:

Bei der Anlage 000807 handelt es sich um eine Anlage im Bau. In 2017 wurde aufgrund einer bereits erfolgten Teilabnahme der Entwässerungsleitungen eine Teilaktivierung vorgenommen, sodass 160.110,67 € in das Kanalvermögen übergegangen sind (siehe Seite 15 im Anhang zum Jahresabschluss). Bei einer Aktivierung wird eine neue Anlagennummer im System vergeben, sodass der Betrag im Quartalsbericht nicht mehr als Ergebnis für das Jahr 2017 unter der Anlagennummer 000807 erscheint. Um einen Vergleich zu den geplanten Gesamtkosten (hier: 375 T€) ziehen zu können, muss dieser Betrag gleichwohl hinzugerechnet werden.