Sitzung: 25.06.2018 Betriebsausschuss
Vorlage: 029/2018
Beschlussempfehlung:
Die folgenden Punkte
1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zum
Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH
beschlossen:
- Der Rat der Stadt Kamen stellt den
Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2017 in der vorgelegten Form
fest.
- Der Jahresgewinn 2017 von
3.352.500,84 € wird in Höhe von 383.420,00 € den Allgemeinen
Rücklagen zugeführt und der verbleibende Überschuss in Höhe von
2.969.080,84 € auf das Wirtschaftsjahr 2018 vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Ruhl bedankte sich für die Einladung zum Betriebsausschuss und
stellte die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH anhand der in der Anlage
beigefügten Präsentation vor.
Bei der Präsentation
ging Frau Ruhl auf folgende Themenschwerpunkte ein:
1.
Auftrag
und Prüfung
2. Wesentliche Prüfungsfeststellungen
3.
Prüfungsergebnis
Frau Ruhl erläuterte zunächst die gesetzlichen Grundlagen für die
Prüfung. Als Prüfungsansatz nannte sie die Durchführung einer
risikoorientierten Prüfung, die Identifizierung und Prüfung der wesentlichen
Geschäftsprozesse sowie deren Kontrollen. Dies geschehe in Übereinstimmung mit
den entsprechenden Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in
Deutschland e. V. (IDW). Hieraus ließen sich folgende Prüfungsschwerpunkte
ableiten:
- Analyse des Prozesses der
Jahresabschlusserstellung
- Prüfung des Anlagevermögens
- Prüfung der Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Kamen
- Prüfung der sonstigen Rückstellungen
- Prüfung der Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten/Derivate
- Prüfung gemäß § 53 HGrG
- Prüfung der Angaben im Lagebericht
Bei den wesentlichen
Prüfungsfeststellungen ging Frau Ruhl
auf die bereits zum 31.12.2016 gebildete Drohverlustrückstellung für den
Zahlerswap i. H. v. -335 T€ ein, die aus Vorsichtsgründen auch zum 31.12.2017
beibehalten worden sei. Der negative Marktwert betrug zum 31.12.2017 -297 T€.
Des Weiteren fasste sie die wesentlichen Aussagen des Lageberichts zum
Jahresabschluss 2017 in Bezug auf die Ertragslage, den Geschäftsverlauf und zur
Prognose zusammen.
Die Prüfung habe
ergeben, dass die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entspricht und der
Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze der Vorschriften der
EigVO NRW ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtentwässerung darstellt. Die
Darstellung und Beurteilung der voraussichtlichen Entwicklung im
Jahresabschluss hielten die Prüfer für zutreffend. Es seien keine
Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie
schwerwiegende Verstöße der Betriebsleitung festgestellt worden. Die Prüfung
der Vorschriften des § 53 HGrG habe ebenfalls keine Besonderheiten ergeben, die
für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von wesentlicher
Bedeutung sind. Es sei daher am 29.05.2018 ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss zum 31.12.2017 und den Lagebericht
erteilt worden.
Herr Sekunde bedankte sich bei Frau Ruhl für die ausführliche
Präsentation.
Herr Kasperidus bedankte sich bei dem Betriebsleiter und den
Mitarbeitern der Stadtentwässerung für das gute Ergebnis in 2017 und hieß den
neuen Mitarbeiter Herrn Palutke willkommen.
Herr Diederichs-Späh fragte, wann der zuvor genannte Zahlerswap
auslaufe. Da der genaue Zeitpunkt nicht genannt werden konnte, wurde von Herrn
Tost eine Beantwortung der Frage mit der Niederschrift zugesagt.
Beantwortung
der Frage durch die kaufmännische Betriebsführung der SEK:
Der
Zahlerswap endet am 30.12.2028.
Auf die Frage von Herrn Diederichs-Späh, ob es bei dem im
Anhang genannten Vergleichsverhandlungen mit dem Lippeverband bezüglich des
Pumpwerkes in Unna-Massen neue Ergebnisse gäbe, teilte Herr Tost mit, dass man sich weiterhin in
Verhandlung mit dem Lippeverband befände und sich rechtliche Beratung von einem
Fachanwalt eingeholt habe.
Herr Diederichs-Späh teilte mit, dass er die Angaben zur Anlage 000807
- Lärmschutzwall Schimmelstraße - im Anhang zum Jahresabschluss 2017 und im
ersten Quartalsbericht 2018 nicht nachvollziehen könne und bat um Erläuterung.
Eine eingehende Erläuterung wurde ihm von Herrn Kayser mit der Niederschrift zugesagt.
Erläuterung
durch die kaufmännische Betriebsführung der SEK:
Bei
der Anlage 000807 handelt es sich um eine Anlage im Bau. In 2017 wurde aufgrund
einer bereits erfolgten Teilabnahme der Entwässerungsleitungen eine
Teilaktivierung vorgenommen, sodass 160.110,67 € in das Kanalvermögen
übergegangen sind (siehe Seite 15 im Anhang zum Jahresabschluss). Bei einer
Aktivierung wird eine neue Anlagennummer im System vergeben, sodass der Betrag
im Quartalsbericht nicht mehr als Ergebnis für das Jahr 2017 unter der
Anlagennummer 000807 erscheint. Um einen Vergleich zu den geplanten
Gesamtkosten (hier: 375 T€) ziehen zu können, muss dieser Betrag gleichwohl
hinzugerechnet werden.