Frau Kappen erstattete anhand einer der Niederschrift beigefügten Präsentation Bericht.

Im Besonderen wies sie darauf hin, dass man im Jahr 2016 die Bezirksregierung als für die Flüchtlingszuweisung zuständige Behörde gebeten habe, bevorzugt Familienverbände zuzuweisen. Dies habe zwar erhöhte Anforderungen mit sich gebracht; jedoch habe man diese gemeistert.

Die aus dem Zahlenmaterial ersichtlichen unterschiedlichen Altersstrukturen (eben nicht nur junge Männer) erleichterten jedoch die Integration.

Inzwischen sei man seitens der Verwaltung auch dazu übergegangen, den von der Stadt Kamen angemieteten Wohnraum in Fällen, in denen die Möglichkeit bestand oder besteht, auf die Flüchtlinge umzuschreiben.

Frau Kappen sprach an, dass die Zahl der in der Stadt lebenden Flüchtlinge gerade einmal einen Anteil von einem Prozent ausmache.

Herr Dunker teilte mit, dass zum Zeitpunkt der Sitzung 25 unbegleitete minderjährige Ausländer der Stadt Kamen zugewiesen seien. Diese seien zum Teil in der von der KJHK (Kinder- und Jugendhilfekonzepte Unna GmbH) betriebenen Unterkunft am Schwimmbad 6a untergebracht, teilweise auch in Wohngruppen.