Beschluss:

 

  1.  Der Rat der Stadt Kamen stimmt dem Beitritt in die GWA Kommunal AöR zur Durchführung der Aufgaben im Bereich Sammlung und Transport von Abfällen in gemeinsamer Trägerschaft mit den Gemeinden Bönen und Holzwickede sowie dem Kreis Unna zu.

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen beschließt die in der Anlage abgedruckte Satzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „GWA Kommunal Anstalt öffentlichen Rechts“

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen wählt für die Dauer seiner Wahlzeit neben dem durch Gesetz und Satzung bestimmten Bürgermeister, vertreten durch den zuständigen Dezernenten, folgende Personen als Mitglied in den Verwaltungsrat der AöR:

 

Ordentliches Mitglied:             Klaus Kasperidus

 

Vertreter:                                 Ulrich Marc

 

Ordentliches Mitglied:             Ralf Langner

 

Vertreter:                                 Ralf Eisenhardt


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Heidler sprach sich positiv zum Beitritt aus, da der Gebührenzahler entlastet werde. Die Beschlussvorlage sei aussagekräftig, der Beitritt gut und logisch. Wichtig sei, dass keine Arbeitsplätze verloren gehen würden. Daher stimme die SPD-Fraktion der Vorlage zu.

 

Die FW/FDP-Fraktion werde dem Beitritt zustimmen, so Herr Stalz. Er begrüße die interkommunale Zusammenarbeit und die daraus resultierenden Gebührensenkungen.

 

Herr Eisenhardt bewertete die Synergien zwischen Abfuhr und Entsorgung als positiv und hob die prognostizierte Gebührensenkung hervor. Er fragte nach, ob und welche vorbereitenden Maßnahmen es bis zum 01.01.2019 noch gäbe.

 

Der Bürgermeister antwortete, dass es zwei wesentliche Bereiche gebe. Zum einen die Organisation des Sammelns und Transportierens. Hier würden die Mülltonnen der Firma Welge von der AöR übernommen, so dass sich für die Bürger nichts ändern werde. Zum anderen ergebe sich auf der Zeitschiene eine Umorganisation, die mit dem neuen Abfallkalender rechtzeitig bekannt gegeben werde. Die entstehenden Kosten würden für die AöR anfallen, nicht für die Stadt Kamen.

 

Herr Grosch begrüßte den Beitritt der Stadt Kamen. Nach dem Privatisierungsboom zeige sich, dass es eine Rückentwicklung gebe. Die Rekommunalisierung der Abfuhr sei wichtig. Er fragte, wer den Vorstand gem. § 5 der Satzung stelle. Weiter zitierte er § 6 Abs. 3 der Satzung und fragte, ob der Rat Auskunft erhalte.

 

Der Bürgermeister antwortete, dass Herr Stapper den Vorstand bilde. Er sei der Justiziar der GWA und verfüge über jahrelange Erfahrung in der Branche. Über die Berichterstattung teilte er mit, dass der Verwaltungsrat verpflichtet sei, dem Rat der Stadt Kamen auf Verlangen Auskunft zu erteilen.

 

Vor Abstimmung über die Besetzung des Verwaltungsrates informierte Herr Hupe, dass von den drei Mitgliedern der Bürgermeister/die Bürger­meisterin kraft Ge­setz gesetzt sei und zwei weitere Mitglieder vom Rat bestellt werden müs­sten. Das Vorschlagsrecht habe laut Wahlergebnis der letzten Kommunal­wahl die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion. Zudem soll der Bürger­meister/die Bürgermeisterin von dem zuständigen Dezernenten vertreten werden.