Beschluss:

 

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE./GAL wird bis auf weiteres mit Blick auf mögliche rechtliche Klärungen zurückgestellt und erneut wieder aufgerufen.


Abstimmungsergebnis: mit 1 Enthaltung einstimmig angenommen


Herr Grosch erläuterte den Antrag seiner Fraktion und nannte zum Vergleich Beispiele für Einsparungen aus dem Haushaltssicherungskonzept. Er begrüße den individuellen Verzicht der Ausschussvorsitzende der SPD-Fraktion und könne die rechtliche Einschätzung der CDU-Fraktion dazu nicht nachvollziehen. Zumal die CDU-Fraktion solchen Ausschüssen vorsitze, die weder Beschlüsse fassten, noch mehr als zweimal im Jahr tagten. Daher regte er an, die Hauptsatzung zu ändern.

 

Herr Heidler begrüßte den Antrag der Fraktion DIE LINKE./GAL und unterstütze die Ausführungen von Herrn Grosch. Die SPD-Fraktion habe damals den individuellen Verzicht gewählt, da diese Möglichkeit rechtssicher gewesen sei. Er bedauerte, dass in dieser Frage kein solidarisches Miteinander im Rat möglich gewesen sei. Es gebe keinen soliden Grund für den Mehraufwand. Er bat die Fraktion DIE LINKE./GAL, den Antrag zu vertagen. Zum einen seien aktuell Klagen bei anderen Kommunen diesbezüglich anhängig. Dessen Ausgang sollte abgewartet werden. Zum anderen sehe der aktuelle Erlass der Landesregierung vor, alle Ausschüsse auszunehmen, wenn dies ausführlich begründet werde. Dies benötige etwas Zeit, da der Mehraufwand für Ausschussvorsitzende nicht allein an der Anzahl der Sitzungen gemessen werden könne. Es gebe weitere Kriterien. Allerdings spreche sich seine Fraktion dafür aus, entweder alle Ausschüsse auszunehme oder keinen.

 

Die CDU-Fraktion befürworte die zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende, so Herr Eisenhardt. Diese basiere auf dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes, welches auf Empfehlung einer Ehrenamtskommission zustande gekommen sei. Er erinnerte an die Entwicklung von Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder und zitierte aus der Gemeindeordnung. Zudem betonte er, dass die zusätzliche monatliche Entschädigung durch den Mehraufwand der Vorsitzenden gerechtfertigt sei. Als Beispiel führte er die Arbeit als Vorsitzende im Partnerschaftsausschuss an.

 

Herr Stalz schloss sich den Ausführungen von Herrn Grosch und Herrn Heidler an. Der zeitliche Aufwand von Vorsitzenden rechtfertige nicht die zusätzliche Aufwandentschädigung. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE./GAL sei nicht nötig gewesen, wenn die CDU-Fraktion auch individuell verzichten würde. Er habe Verständnis, das Ergebnis der aktuellen Rechtsverfahren abzuwarten.

 

Herr Heidler ergänzte, dass den Kommunen trotz der Gesetzesänderung ein gewisser Spielraum zur Umsetzung gegeben worden sei. Er betonte, dass das ehrenamtliche Engagement nicht am Geld festzumachen sei.

 

Die Fraktion B90/Die Grünen teile auch die rechtlichen Bedenken, so Frau Dörlemann. Ehrenamtliche Tätigkeiten könnten nicht mit Geld aufgewogen werden. Sie halte es nicht für richtig, Ratsmitgliedern vorzuschreiben, auf zusätzliche Aufwandsentschädigungen zu verzichten. Dies müssen die Mitglieder selbst entscheiden können. Der Beschlussvorschlag des Antrages sei nicht aussagekräftig genug, es seien noch weitere Auswahlkriterien wichtig.

 

Frau Klanke erinnerte an die Entscheidung zur Verkleinerung des Rates, um einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.

 

Herr Grosch sprach sich grundsätzlich für eine Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder aus. Er bat die Verwaltung um rechtliche Einschätzung, alle Ausschüsse in der Hauptsatzung auszunehmen.

 

Herr Stalz begründete seine Aufforderung an die CDU-Fraktion für einen individuellen Verzicht damit, dass gerade die Ratsmitglieder der kleineren Fraktionen Mehraufwand durch Besetzung aller Ausschüsse hätten und dies auch keine finanzielle Berücksichtigung fände.

 

Herr Eisenhardt entgegnete, dass alle Ratsmitglieder mehreren Ausschüssen angehörten und dies nicht nur auf die kleineren Fraktionen zutreffe. Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bezwecke eine Attraktivierung der Räte, u.a. mit der zusätzlichen Aufwandsentschädigung, auf die die Ausschussvorsitzenden der CDU-Fraktion nicht verzichten würden.

 

Der Bürgermeister gab seitens der Verwaltung eine rechtliche Einschätzung zum jetzigen Zeitpunkt. Nach Änderung der Entschädigungsverordnung sei direkt die Möglichkeit geprüft worden, alle Ausschüsse aus der Hauptsatzung auszunehmen. Hierzu habe es Gutachten gegeben, die im Ergebnis feststellten, dass nicht pauschal alle Ausschüsse ausgenommen werden könnten. Ende letztens Jahres habe das Ministerium für Kommunales in einem Erlass klargestellt, dass eine Pauschalisierung mit einer entsprechenden inhaltlich und sachlogischen Begründung verknüpft sein müsse. Allerdings liefen gegen die Städte, die so verfahren hätten, Klageverfahren, die noch nicht abgeschlossen seien.

Zur Verfahrensweise fragte er die Fraktion DIE LINKE./GAL, ob sie dem Vorschlag der SPD-Fraktion folge, die rechtliche Klärung abzuwarten und den Antrag zurückzustellen.

 

Herr Grosch sah den langen Zeitraum einer rechtlichen Klärung als problematisch, folge aber dem Vorschlag der SPD-Fraktion.