Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, dass im Produktbereich 61 (Allgemeine Finanzwirtschaft) die Einnahmen für folgende Haushaltspunkte verändert werden:

 

61.01.01.401200         Grundsteuer B                                      8.629.000

61.01.01.401300         Gewerbesteuer                       15.664.000

61.01.01.403200         sonstige Vergnügungssteuer       507.000

 

Entsprechende Änderungen werden im Haushaltssicherungskonzept vorgenommen:

 

Nr. 58 Anpassung Grundsteuerhebesatz B: dieser wird von 580 % nur auf 635 % erhöht

 

Nr. 59 Anpassung Gewerbesteuersatz: dieser wird von 470 % auf 490 % erhöht

 

Nr. 74 Mehrerträge durch die Erhöhung des Steuersatzes der Vergnügungssteuer für Geräte in Spielhallen; dieser Satz wird von 4% auf 5% erhöht.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 38 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt


Herr Grosch erläuterte den Antrag seiner Fraktion.

 

Herr Tost stellte zunächst klar, dass die Grundsteuer die verlässlichste Ertragsart sei. Eine Gegenfinanzierung mit der Gewerbesteuer sei nicht möglich. Er merkte an, dass auch Gewerbetreibende Grundsteuer zahlen würden, circa 25 % der Kamener Betriebe zahlten allerdings nur Gewerbesteuer. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer könne zu Abwanderung, Entlassungen oder Probleme bei Neuansiedlungen führen.

Durch die Erhöhung der Grundsteuer wolle die Verwaltung das Angebot im Bereich Kultur, Sport, Bücherei, Musikschule und die Jugendangebote für alle Bürger aufrechterhalten.

Die von Herrn Grosch angedachte Erhöhung der Vergnügungssteuer würde Prozesskosten auslösen.

 

Herr Heidler lobte die Fraktion DIE LINKE/GAL für ihren Antrag, da sie sich Gedanken über eine Gegenfinanzierung gemacht habe. Er schloss sich den Ausführungen von Herrn Tost an und teilte mit, dass die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde. Man wolle keine Doppelversteuerung, die die kleineren Betriebe vor Ort schaden würde.

 

Herr Eisenhardt teilte mit, dass die CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde. Er halte die Erhöhung nicht für sinnvoll. Er betonte, dass 2012 zwar eine mittelfristige Finanzplanung im Rat beschlossen wurde, aber keine Grundsteuererhöhung.

 

Herr Tost erwiderte, dass seit 2012 keine Haushaltssatzung ohne ein Haushaltsicherungskonzept beschlossen worden sei. Und ein Bestandteil der Haushaltssicherung sei die Anhebung der Grundsteuer in 2018 gewesen.

 

Frau Schaumann gab zu Bedenken, dass bei einigen Betrieben der Firmensitz nicht in Kamen sei. Die Kamener Betriebe würden ihren Beitrag zum Gemeinwohl in anderer Weise beisteuern.

 

Herr Grosch stellte einen Vergleich mit anderen Städten auf.

 

Frau Dörlemann sah die Erhöhung der Grundsteuer kritisch, aber sie sei für den Haushalt verlässlich. Dem Antrag werde die Fraktion B90/Die Grünen nicht zustimmen.

 

Frau Middendorf wies darauf hin, dass eine Erhöhung der Gewerbesteuer an die Kunden weitergegeben werde.

 

 

Beratung zu TOP 21

 

Es müsse berücksichtigt werden, dass die Erhöhung der Grundsteuer A nicht umlagefähig sei, so Frau Middendorf.

 

Herr Eisenhardt war der Meinung, dass die Grundsteuer nur erhöht werde, da es im Haushaltsicherungskonzept stehe und nicht, weil es notwendig sei. Er kritisierte die jährlich prognostizierten Fehlbeträge. Es gebe stets einen komfortablen Spielraum. Kamen sei die letzte Stadt kreisweit, die den Haushalt ausgeglichen habe.

 

Der Bürgermeister entgegnete, dass Kamen eine Haushaltsicherungskommune sei und ein Defizit von 5 Mio. Euro habe. Es gebe keine Spielräume. Man sei rechtlich verpflichtet, 2022 eine ausgeglichen Haushalt zu haben.

 

Herr Stalz merkte an, dass viele sozialschwache Bürger ihre Mieten nicht mehr bezahlen könnten, weil die Kaltmiete drastisch gestiegen sei. Es gebe ein grundsätzliches strukturelles Finanzproblem für die Kommunen im Ruhrgebiet, entstanden durch den Industriewandel. Hier seien die Regierungsparteien gefragt.

 

Herr Heidler wies den Vorwurf eines komfortablen Spielraums in der Finanzplanung entschieden zurück.

 

Herr Diete erläuterte, dass es ein Defizit von 5 Mio. Euro gebe, die Verbindlichkeiten lägen in einem dreistelligen Bereich. Er machte deutlich, dass auch langfristig für die nächsten Generationen ein Haushaltsausgleich geschaffen werden müsse. Es sei eine politische Aufgabe, Einsparungen zu tätigen. Würde der Grundsteuererhöhung nicht zugestimmt, würde das Defizit bei 6,6 Mio. Euro liegen.

 

Herr Krause lobte die solide Haushaltsführung des Kämmerers. Allerdings führe aus politischer Sicht die Berechnung zu Puffern, weshalb er für den Haushalt 2018 keine Notwendigkeit zur Grundsteuererhöhung sehe.

 

Der Bürgermeister widersprach energisch. Er lege keine Steueranpassungen vor, um „Puffer“ zu schaffen.

 

 

Die Sitzung wurde von 18.40 Uhr bis 18:55 Uhr unterbrochen.