Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.    über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und 4a (3) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, § 4 (2) BauGB und § 4a (3) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend des beigefügten Abwägungsvorschlags der Verwaltung;

2.    die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 BauGB in der derzeit gültigen Fassung.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in dem vorgelegten Lageplan dargestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Lipinski teilte mit, dass die Enthaltungen beim Abstimmungsergebnis im Planungs- und Straßenverkehrsausschuss auf die umfangreiche Beschlussvorlage zurückzuführen seien. Es sei in der Zwischenzeit erläutert worden, weshalb ein Einzelhandel in dem Bereich nicht mehr zum Tragen kommen könne. Somit könne die weitere Entwicklung vorangetrieben werden. Die SPD-Fraktion werde der Beschlussvorlage zustimmen.

 

Herr Eisenhardt äußerte sich zu den Tagesordnungspunkten 15 und 16. Die Beschlussvorlage sei umfangreich und daher sehr zeitintensiv für die Sitzungsvorbereitungen.

Die CDU-Fraktion werde der Änderung zustimmen. Allerdings sehe er auch verkehrliche Probleme, obwohl er die damalige Kritik seiner Fraktion zur Linksabbiegerspur an der Henry-Everling-Straße revidiere. Er gab zu Bedenken, dass der Satzungsbeschluss die Grundlage einer konkreten Ansiedlung sei und den Ortsteil Heeren betreffe.

 

Der Bürgermeister entgegnete, dass Fachleute vom Landesbetrieb und die städtischen Planer ein stimmiges Verkehrskonzept erarbeitet hätten.

 

Herr Lipinski wies darauf hin, dass durch die Änderung eine Sicherheit an ortsnahen Arbeitsplätzen geschaffen werde.