Sitzung: 06.12.2017 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 124/2017
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2)
Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung:
1.
über
die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und 4a (3)
BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §
4 (1) BauGB, § 4 (2) BauGB und § 4a (3) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
entsprechend des beigefügten Abwägungsvorschlags der Verwaltung;
2.
den Bebauungsplan Nr.
4.1 Ka „Gewerbegebiet Ost / Henry-Everling-Straße“ gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen
Fassung als Satzung.
Die Grenzen des
räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind in dem vorgelegten
Lageplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen