Sitzung: 06.12.2017 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 117/2017
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3
(2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung:
1.
über
die im Rahmen der Beteiligung der Betroffenen vorgebrachten Stellungnahmen
entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge der Verwaltung;
2. den Bebauungsplan Nr. 05 Ka-Me 2. Änderung
"Am Langen Kamp" gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung als
Satzung.
Die Grenzen des
räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind in dem vorgelegten
Lageplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis: bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Herr Helmken gab zu Bedenken, dass durch den Beschluss die Flächen zukünftig den Kindern nicht mehr zur Verfügung stehen werde.
Frau Schaumann entgegnete, dass eine Bedarfsanalyse die Fläche nicht mehr für notwendig halte. Daher sei es sinnvoll, vorhandene Flächen in Siedlungsgebieten nachzuverdichten.
Herr Heidler ergänzte, dass Gespräche vor Ort mit den Bürgern geführt worden seien und geplant sei, die vorhandenen Spielflächen qualitativ besser auszustatten.