Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.    über die im Rahmen der Beteiligung der Betroffenen vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge der Verwaltung;

 

2.    den Bebauungsplan Nr. 05 Ka-Me 2. Änderung "Am Langen Kamp" gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind in dem vorgelegten Lageplan dargestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Helmken gab zu Bedenken, dass durch den Beschluss die Flächen zukünftig den Kindern nicht mehr zur Verfügung stehen werde.

 

Frau Schaumann entgegnete, dass eine Bedarfsanalyse die Fläche nicht mehr für notwendig halte. Daher sei es sinnvoll, vorhandene Flächen in Siedlungsgebieten nachzuverdichten.

 

Herr Heidler ergänzte, dass Gespräche vor Ort mit den Bürgern geführt worden seien und geplant sei, die vorhandenen Spielflächen qualitativ besser auszustatten.