Danach ließ der Bürgermeister über die Beschlussvorlage 094/2017 abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die dritte Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Kamen (Vergnügungssteuersatzung) wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Die SPD-Fraktion begrüße die Erhöhung der Vergnügungssteuer, so Herr Heidler. Er sehe sie als Steuerungsinstrument gegen die Spielsucht. Er fragte nach, ob sich durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag ab dem 01.12.2017 Veränderungen für die Stadt ergeben würden.

 

Frau Peppmeier erläuterte, dass die Spielhallen neben den gewerberechtlichen Genehmigungen nun auch Genehmigungen nach dem Glücksspielstaatsvertrag benötigen würden. Prüfkriterien seien unter anderem, dass Abstandsgebote von 350m zwischen den einzelnen Spielstätten sowie Mehrfachkonzessionen nicht mehr genehmigungsfähig seien. Dies könne eine Reduzierung der Spielstätten herbeiführen.

 

Die CDU-Fraktion werde der Beschlussvorlage zustimmen, so Herr Eisenhardt. Er sehe einen regulativen Ansatz hinsichtlich der Anzahl der Spielstätten, ein Überangebot sei nicht gewünscht. Er begrüße das sozialpolitische Ziel der Spielsuchtbekämpfung.

 

Herrn Grosch geht die Satzungsänderung nicht weit genug, da der soziale Ansatz auschlaggebend sei. Er informierte über die kreisweiten Steuersätze der Vergnügungssteuer. Die Erhöhung auf 4% halte er nicht für zielführend. Daher beantrage die Fraktion Die Linke/GAL, den Steuersatz von 3,5 % auf 5 % zu erhöhen.

 

Herr Tost entgegnete, dass sich die kreisweit unterschiedlich hohen Steuersätze aus den unterschiedlichen Kriterien der besteuernden Kommune ergeben würden. Kamen besteuere den Spieleinsatz, quasi den Umsatz, andere Kommunen das Spielergebnis, vergleichbar mit dem Gewinn des Aufstellers. Der Vorschlag der Verwaltung zur Erhöhung auf 4% sei weniger klagerisikobehaftet. Die Möglichkeit, den Steuersatz jährlich anzupassen, sei weiterhin gegeben.

 

Frau Dörlemann begrüßte die Steuererhöhung und wünschte sich eine geringe Anzahl der Spielstätten. Sie schloss sich den Erläuterung von Herrn Tost an.

 

Auch die FW/FDP-Fraktion werde der Vorlage zustimmen, da sie den generellen Ansatz der Verwaltung folge, so Frau Schaumann. Allerdings glaube sie nicht, dass durch eine Steuererhöhung Spielsucht bekämpft werden könne. Da seien weitere Maßnahmen erforderlich.

 

Der Bürgermeister entgegnete, dass sich das Steuerungsinstrument nicht direkt gegen die Spielsucht, sondern indirekt auf die Gewinnerzielung des Betriebes richte. Dies schmälere die Attraktivität.

 

Herr Eisenhardt bezog sich auf den Sachantrag der Fraktion Die Linke/GAL. Es sei vernünftig, die Spielgeräte einsatzorientiert zu besteuern. Auch gebe es genügend Menschen, die aus Vergnügen am Automaten spielen. Allerdings unterstütze seine Fraktion den regulativen Ansatz der Verwaltung.

 

Herr Grosch informierte über verschiedene Instrumente des Glückspiels. Durch die Erhöhung auf 5 % solle ein Zeichen gegen die Branche gesetzt werden.

 

Frau Schaumann entgegnete, dass kriminelle Aktivitäten nicht Gegenstand der Vorlage sei.

 

Herr Heidler ergänzte, dass durch den regulativen Ansatz indirekt die Spielstätten weniger besucht würden und es mehrere Ansätze zu einer Suchtbekämpfung benötige.

 

Der Bürgermeister ließ zunächst über den Sachantrag der Fraktion Die Linke/GAL abstimmen.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, den Steuersatz der Vergnügungssteuer von 3,5 % auf 5 % anzuheben.

 

Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen und 31 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt