Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.    über die im Rahmen der Beteiligung der Betroffenen vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge der Verwaltung;

 

2.    den Bebauungsplan Nr. 03 Ka-Me 2. Änderung "Uhlandstraße/Lindenallee"

gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind in dem beigefügten Lageplan dargestellt.

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen und 3 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Die CDU-Fraktion werde dem Satzungsbeschluss zustimmen, so Herr Diederichs-Späh. Er begrüße den Verdichtungsgedanken, auch bei den restlichen Bauvorhaben.

 

Herr Helmken sprach sich gegen die Beschlussvorlage aus. Jede Fläche sollte als Spiel- oder Begegnungsstätte erhalten bleiben. Würden die Flächen erstmal bebaut, seien sie weg.

 

Herr Heidler informierte, dass die besagten Flächen nicht mehr als Spielstätten benutzt würden. Die SPD-Fraktion werde dem Satzungsbeschluss zustimmen.

 

Herr Heuchel kritisierte, dass ihm bei den Bebauungsplänen der Anteil des sozialen Wohnungsbaus fehle.

 

Herr Dr. Liedtke entgegnete, dass die Spielplatzgrundstücke für den sozialen Wohnungsbau zu klein und daher nicht geeignet seien.