Sitzung: 17.10.2017 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Vorlage: 081/2017
Beschluss:
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB für das
Gebiet des Bebauungsplans Nr. 04.1 Ka „Gewerbegebiet Ost/Henry-Everling-Straße“
die als Anlage beigefügte Verlängerung der Geltungsdauer der
Veränderungssperrensatzung vom 16.11.2015.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Dr.
Liedtke erklärte, dass sich das Bebauungsplanverfahren durch die Klärung
immissionsschutzrechtlicher Fragestellungen verzögert habe. Da die
Veränderungssperre zum 12.11.2017 auslaufe und der Satzungsbeschluss des
Bebauungsplans voraussichtlich in der Ratssitzung am 06.12.2017 gefasst werde,
ergäbe sich eine zeitliche Lücke. Diese könne mit der Verlängerung der
Veränderungssperre um ein weiteres Jahr überbrückt werden. Er verwies auf die
umfangreiche Begründung der Veränderungssperre im Nov. 2015. Bei Rechtskraft
des Bebauungsplans werde die Veränderungssperre hinfällig und verliere ihre
Wirkung.