Beschluss:

 

Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 04.1 Ka „Gewerbegebiet Ost/Henry-Everling-Straße“ die als Anlage beigefügte Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperrensatzung vom 16.11.2015.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Dr. Liedtke erklärte, dass sich das Bebauungsplanverfahren durch die Klärung immissions­schutzrechtlicher Fragestellungen verzögert habe. Da die Veränderungssperre zum 12.11.2017 auslaufe und der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans voraussichtlich in der Ratssitzung am 06.12.2017 gefasst werde, ergäbe sich eine zeitliche Lücke. Diese könne mit der Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr überbrückt werden. Er verwies auf die umfangrei­che Begründung der Veränderungssperre im Nov. 2015. Bei Rechtskraft des Bebauungsplans werde die Veränderungssperre hinfällig und verliere ihre Wirkung.