Sitzung: 17.10.2017 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Vorlage: 080/2017
Beschluss:
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Der Rat der
Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch
(BauGB) in der derzeit gültigen Fassung:
1. Über die im Rahmen der
Beteiligung der Betroffenen vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der
beigefügten Abwägungsvorschläge der Verwaltung;
2. Den Bebauungsplan Nr. 03
Ka-Me 2. Änderung „Uhlandstraße/Lindenallee“ gem. § 10 BauGB in der derzeit
gültigen Fassung als Satzung
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind in
dem beigefügten Lageplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.
Mit Verweis auf die Beschlussvorlage erklärte Herr Dr. Liedtke, dass es sich um einen
Bebauungsplan aus dem Jahre 1966 handele und zu dieser Zeit die Uhlandstraße
in diesem Bereich verliefe. Die Bebauungsplanänderung mache deutlich, dass auch
für kleinere Flächen ein umfassendes Planverfahren erforderlich sei. Es handele
sich um einen von mehreren Bebauungsplänen zur Umnutzung von aufgegebenen
Spielplätzen als Wohnbaufläche, die sich derzeit im Verfahren befänden und
teilweise in den folgenden Sitzungen des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses
beraten würden.
Herr Helmken wies mit Bezug auf eine
Bebauung dieser ehemaligen Spielplatzfläche auf den vorhandenen alten
Baumbestand hin und regte stattdessen eine Begegnungsfläche für Bewohner des
Gebietes an. Zudem erkundigte er sich mit Verweis auf die derzeit
geburtenstarken Jahrgänge, ob eine Spielfläche perspektivisch nicht dennoch
erforderlich sei.
Herr Dr.
Liedtke entgegnete, dass dem Beschluss zur Umnutzung der Spielplatzflächen in Kamen-Methler
eine umfassende Analyse stattgefunden habe, u.a. unter Berücksichtigung der
räumlichen Nähe weiterer Spielplätze, die die Bedarfe mit abdecken könnten. Die
Baumschutzsatzung der Stadt Kamen werde berücksichtigt.
Herr Krause schloss sich den
Ausführungen von Herrn Dr. Liedtke an und fügte hinzu, dass die Beschlüsse in
2011/2012 gefasst wurden, um u.a. die Unterhaltungskosten der Spielplätze zu
reduzieren.
Herr Diederichs-Späh bemerkte, dass die die
Flächen derzeit teilweise einen verwahrlosten Eindruck machen würden. Zudem erkundigte
er sich, nach der geplanten Privaterschließung und ob die Kosten für das
Planverfahren auf den Kaufpreis umgelegt werden könnten.
Herr Dr.
Liedtke antwortete, dass die Privaterschließung als Grundstückszufahrt diene,
deren Kosten der zukünftige Eigentümer zu tragen habe. Das umfangreiche
Planverfahren habe keine Auswirkungen auf den Kaufpreis. Bezüglich der
Kaufpreisfestlegung verwies er auf den Wirtschaftsausschuss.
Auf die Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh zum Sachstand der
HSK-Position „Erzielung von Einnahmen durch Grundstücksverkäufe (insbes. auch
Kleingrundstücke)“ entgegnete Herr Dr. Liedtke, dass dies nicht in die
Zuständigkeit dieses Ausschusse falle, sondern diesbezüglich im Haupt- und
Finanzausschuss nachzufragen sei.