Beschluss:

 

Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.


Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.    Über die im Rahmen der Beteiligung der Betroffenen vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge der Verwaltung;

2.    Den Bebauungsplan Nr. 03 Ka-Me 2. Änderung „Uhlandstraße/Lindenallee“ gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung als Satzung

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind in dem beigefügten Lageplan dargestellt.

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.

 


Mit Verweis auf die Beschlussvorlage erklärte Herr Dr. Liedtke, dass es sich um einen Bebau­ungsplan aus dem Jahre 1966 handele und zu dieser Zeit die Uhlandstraße in diesem Bereich verliefe. Die Bebauungsplanänderung mache deutlich, dass auch für kleinere Flächen ein um­fassendes Planverfahren erforderlich sei. Es handele sich um einen von mehreren Bebauungs­plänen zur Umnutzung von aufgegebenen Spielplätzen als Wohnbaufläche, die sich derzeit im Verfahren befänden und teilweise in den folgenden Sitzungen des Planungs- und Straßenver­kehrsausschusses beraten würden.

 

Herr Helmken wies mit Bezug auf eine Bebauung dieser ehemaligen Spielplatzfläche auf den vorhandenen alten Baumbestand hin und regte stattdessen eine Begegnungsfläche für Bewoh­ner des Gebietes an. Zudem erkundigte er sich mit Verweis auf die derzeit geburtenstarken Jahrgänge, ob eine Spielfläche perspektivisch nicht dennoch erforderlich sei.

 

Herr Dr. Liedtke entgegnete, dass dem Beschluss zur Umnutzung der Spielplatzflächen in Ka­men-Methler eine umfassende Analyse stattgefunden habe, u.a. unter Berücksichtigung der räumlichen Nähe weiterer Spielplätze, die die Bedarfe mit abdecken könnten. Die Baumschutz­satzung der Stadt Kamen werde berücksichtigt.

 

Herr Krause schloss sich den Ausführungen von Herrn Dr. Liedtke an und fügte hinzu, dass die Beschlüsse in 2011/2012 gefasst wurden, um u.a. die Unterhaltungskosten der Spielplätze zu reduzieren.

 

Herr Diederichs-Späh bemerkte, dass die die Flächen derzeit teilweise einen verwahrlosten Ein­druck machen würden. Zudem erkundigte er sich, nach der geplanten Privaterschließung und ob die Kosten für das Planverfahren auf den Kaufpreis umgelegt werden könnten.

 

Herr Dr. Liedtke antwortete, dass die Privaterschließung als Grundstückszufahrt diene, deren Kosten der zukünftige Eigentümer zu tragen habe. Das umfangreiche Planverfahren habe keine Auswirkungen auf den Kaufpreis. Bezüglich der Kaufpreisfestlegung verwies er auf den Wirt­schaftsausschuss.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh zum Sachstand der HSK-Position „Erzielung von Einnahmen durch Grundstücksverkäufe (insbes. auch Kleingrundstücke)“ entgegnete Herr Dr. Liedtke, dass dies nicht in die Zuständigkeit dieses Ausschusse falle, sondern diesbezüglich im Haupt- und Finanzausschuss nachzufragen sei.