Frau Grothaus berichtete über ihre Teilnahme an der  Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, die unter dem Motto „Kommune mit Zukunft nur mit Gleichstellung“ Anfang Mai in Wolfsburg stattgefunden hat. Unter anderem habe sie an einem Forum teilgenommen, in dem die Vorsitzende der Sachverständigenkommission die Inhalte des zweiten Gleichstellungsberichtes vorgestellt habe. Während es im ersten Gutachten um die Entscheidungen von Männern und Frauen im Lebensverlauf und die daraus resultierenden Konsequenzen ging, wurde in diesem zweiten Gutachten vorrangig auf die unterschiedliche Zeitverwendung von Männern und Frauen für unbezahlte „Sorgearbeit“ eingegangen. Die Kommission stelle heraus, dass es wirkliche Gleichstellung nur geben könne, wenn Sorgearbeit und Erwerbsarbeit gleichberechtigt zwischen Männern und Frauen verteilt werde. Die Sachverständigenkommission empfehle deshalb Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit in der Familie und für die Gesellschaft gerecht zwischen Männern und Frauen aufgeteilt werden könne. Dazu sei eine neue Kennzahl entwickelt worden –  der „Gender Care Gap“, der bei 52,4 liege. Frauen wenden danach deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und für die Familie auf als Männer. Zudem erzielen Frauen über den gesamten Lebensverlauf hinweg weniger Einkommen. Deshalb bewerte die Sachverständigenkommission diese Lohn- und Sorge-Lücke als Zeichen ungleicher Verwirklichungschancen von Frauen und Männern. Frau Grothaus gab an, dass das Gutachten z.Z. der Bundesregierung zur Stellungnahme vorliege.

 

Zum Abschluss der Bundeskonferenz wurde eine Erklärung für eine lebenswerte Kommune verabschiedet. Die „Wolfsburger Erklärung“ ist der Niederschrift als Anhang beigefügt.

 

Abschließend zeigte Frau Grothaus den kurzen Imagefilm „Agentinnen des Wandels“ über das Berufsbild von Gleichstellungsbeauftragten, der in Wolfsburg erstmalig vorgeführt wurde.