Sitzung: 05.07.2017 Gleichstellungsbeirat
Frau Grothaus berichtete über ihre Teilnahme
an der Bundeskonferenz der kommunalen
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, die unter dem Motto „Kommune mit
Zukunft nur mit Gleichstellung“ Anfang Mai in Wolfsburg stattgefunden hat.
Unter anderem habe sie an einem Forum teilgenommen, in dem die Vorsitzende der
Sachverständigenkommission die Inhalte des zweiten Gleichstellungsberichtes
vorgestellt habe. Während es im ersten Gutachten um die Entscheidungen von
Männern und Frauen im Lebensverlauf und die daraus resultierenden Konsequenzen
ging, wurde in diesem zweiten Gutachten vorrangig auf die unterschiedliche
Zeitverwendung von Männern und Frauen für unbezahlte „Sorgearbeit“ eingegangen.
Die Kommission stelle heraus, dass es wirkliche Gleichstellung nur geben könne,
wenn Sorgearbeit und Erwerbsarbeit gleichberechtigt zwischen Männern und Frauen
verteilt werde. Die Sachverständigenkommission empfehle deshalb
Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit in der
Familie und für die Gesellschaft gerecht zwischen Männern und Frauen aufgeteilt
werden könne. Dazu sei eine neue Kennzahl entwickelt worden – der „Gender Care Gap“, der bei 52,4 liege.
Frauen wenden danach deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und
für die Familie auf als Männer. Zudem erzielen Frauen über den gesamten
Lebensverlauf hinweg weniger Einkommen. Deshalb bewerte die
Sachverständigenkommission diese Lohn- und Sorge-Lücke als Zeichen ungleicher
Verwirklichungschancen von Frauen und Männern. Frau Grothaus gab an, dass das
Gutachten z.Z. der Bundesregierung zur Stellungnahme vorliege.
Zum Abschluss der
Bundeskonferenz wurde eine Erklärung für eine lebenswerte Kommune
verabschiedet. Die „Wolfsburger Erklärung“ ist der Niederschrift als Anhang
beigefügt.
Abschließend zeigte
Frau Grothaus den kurzen Imagefilm „Agentinnen des Wandels“ über das Berufsbild
von Gleichstellungsbeauftragten, der in Wolfsburg erstmalig vorgeführt wurde.