Beschluss:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

1.    Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2016 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

2.    Der Lagebericht wird genehmigt.

 

3.    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 276.598,05 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 8 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich angenommen


Herr M. Krause begrüßte das beste Jahresergebnis seit Jahren, dieses liege deutlich unter dem des Wirtschaftsplans. Durch die Personalkosten in der zweiten Hälfte 2016 könne das Ergebnis allerdings nicht gehalten werden. Er dankte den Mitarbeitern der KBG. Die SPD-Fraktion werde der Beschlussvorlage in allen drei Punkten zustimmen.

 

Trotz des guten Ergebnisses im Vergleich zu den letzten Jahren sehe er die Entwicklung eher kritisch, so Herr Eisenhardt. Durch die Abschaffung des Aufsichtsrates sei die Gesellschaft an das Votum des Rates gebunden. Fraglich sei im Prüfungsbericht die Abrechnung zwischen der KBG und der Verwaltung und der Grund der Umsatzsteuersonderprüfung. Die CDU-Fraktion werde den Jahresabschluss ablehnen.

 

Herr Tost entgegnete, dass die Bindung an den Rat damals durch Ratsbeschluss entschieden worden sei, um größtmögliche Transparenz zu schaffen. Die Umsatzsteuersonderprüfung habe dazu geführt, dass im Innenverhältnis die Beträge seitens der KBG mit Umsatzsteuer belegt würden.

 

Frau Schaumann teilte mit, dass sie aufgrund des Ergebnisses dem Jahresabschluss zustimmen werde.

 

Die Frage von Herrn Helmken, ob die Umsatzsteuersonderprüfung auch auf die vergangenen Jahre Auswirkungen habe, bejahte Herr Tost.

 

Die Fraktion Die Linke/GAL werde der Beschlussvorlage nicht zustimmen, so Herr Grosch, da man sich nicht ausreichend informiert fühle. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages könnte die KBG transparenter gestalten. Er bedauerte die Abschaffung des Aufsichtsrates. Er begrüßte das Weisungsrecht der Gesellschafter der Wirtschaftsförderung (WFG) Kreis Unna.

 

Der Bürgermeister entgegnete, dass die Nichtverschwiegenheitspflicht der WFG nicht umfassend sei. Weiter resultierten Mitgliedschaften in Gesellschafterversammlung aus dem Wahlergebnis. Der Aufsichtsrat sei abgeschafft worden, um Kosten zu sparen.

 

Herr Diederichs-Späh befürwortete, Niederschriften der Ratssitzung dem Bericht der Wirtschaftsprüfer beizufügen. Weiter fragte er, wie mit der Bemerkung der Wirtschaftsprüfer umgegangen werde, dass Vereine künftig nicht mehr mietfrei die Stadthalle nutzen sollten.

 

Der Bürgermeister merkte an, dass Vereine und Verbände einmal im Jahr die Stadthalle mietfrei, nicht kostenfrei, nutzen dürften. Wenn dies künftig geändert werden solle, müsse die Gesellschafterversammlung die Geschäftsführer anweisen, anders zu verfahren. Für die Wirtschaftsprüfer seien die Protokolle des Aufsichtsgremiums entscheidend, nicht die des Rates. Diese seien ohnehin öffentlich und könnten jederzeit von den Wirtschaftsprüfern eingesehen werden.

 

Herr Tost ergänzt, dass sich die Mitglieder der Gesellschafterversammlungen in einer seiner Sitzungen mit der Thematik zur mietfreien Nutzung von Vereinen befasst hätten.

 

Herr Eisenhardt regte an, Änderungen zur Gesellschaft grundsätzlich zu bedenken.

 

Der Bürgermeister nahm die Anregung von der CDU-Fraktion auf und lies über alle drei Punkte im Beschlussvorschlag abstimmen.