Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Kamen bestellt gem. § 108a Abs. 3 GO NRW aus der anliegenden gewählten Vorschlagliste der Beschäftigten der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH die Arbeitnehmer gem. den laufenden Nummern 1-6 in den Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH.

 

2.    Für den Fall des Ausscheidens eines bestellten Arbeitnehmervertreters aus dem Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH bestellt der Rat der Stadt Kamen bereits jetzt gem. § 108a Abs. 8 GO NRW aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der gewählten Vorschlagliste als Nachfolger die Arbeitnehmervertreter gem. den laufenden Nummern 7-12 in der Reihenfolge der am meisten erhaltenen Stimmen.

 

3.    Der Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH wird beauftragt, die für den Aufsichtsrat bestellten Arbeitnehmervertreter über ihre Wahl zu informieren.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen